SGK-N sucht den Weg aus dem EL-Dilemma

26. Oktober 2017 Meinungen

Ungemütlich und vertrackt: So lässt sich die Situation der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) wohl am treffendsten umschreiben, wenn sie sich zurzeit in die Detailberatung der EL-Reform hineinkniet. Eigentlich sollte die Kommission dazu beitragen, die Problematik im System der Ergänzungsleistungen (EL) ernsthaft anzugehen. Denn ohne strukturelle Massnahmen droht angesichts der demografischen Alterung in den nächsten Jahren ein weiterer massiver Kostenanstieg, der insbesondere die Kantone und Gemeinden stark belastet.

Stattdessen aber schickten sich Bundesrat und Ständerat vorgängig an, anstelle einer Sanierungs- einer eigentlichen Ausbauvorlage den Weg zu bereiten. Damit brachten sie die Nationalratskommission gehörig in die Bredouille. Geradezu einfach machte es sich vorab die ständerätliche Kommission: Sie winkte die Vorlage nach dem Gusto des Bundesrats inklusive einer überrissenen Erhöhung der anrechenbaren Kosten für die Mietzinse durch – ohne den Mut zu haben, den letztlich zum Scheitern verurteilten Vorschlag für ein Kapitalbezugsverbot im Obligatorium der beruflichen Vorsorge zu streichen. Denn durch den Wegfall dieses Sparpotenzials wäre die Ausbauvorlage definitiv Tatsache geworden.

So liegt die undankbare Aufgabe, einen Ausweg aus diesem Dilemma zu finden, nun an der nationalrätlichen Sozialkommission. Das vorläufige Resultat ihrer Beratung lässt gleichzeitig hoffen, bangen und noch vieles offen. Denn das Übel an der Wurzel zu packen und die grosse Aufgabe der Entflechtung der EL-Verbundaufgabe von Bund und Kantonen anzugehen, will auch sie zumindest noch etwas auf die lange Bank schieben.

Immerhin schwebt der Kommission vor, eine Vermögensschwelle für den Bezug von Ergänzungsleistungen einzuführen. Wer über ein Vermögen von mehr als 100‘000 Franken verfügt, soll keinen Anspruch auf EL erheben können. Für Ehepaare soll eine Schwelle von 200‘000 Franken gelten. Damit will die Kommission verhindern, dass Personen mit ausreichend finanziellen Mitteln die EL-Behörden administrativ immer stärker belasten. Die eingesetzten Steuermittel kommen ausserdem gezielter denjenigen zugute, die tatsächlich darauf angewiesen sind.

Auch will die Kommission die Vermögensfreibeträge tiefer ansetzen, als es der Ständerat vorgesehen hat. Aufgrund der solidarischen Steuerfinanzierung der EL und wegen der Notwendigkeit, den stark steigenden Ausgaben mit einer gezielteren Zuteilung der Mittel zu begegnen, müssen EL-Bezüger ihr Vermögen bis zu einem gewissen Punkt abbauen. Das ist sozial. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat diese Massnahmen denn auch bereits in seiner Vernehmlassungsantwort gefordert.

Das ist der einzige, kleine Lichtblick. Zu mehr fehlte der Mehrheit der SGK-N-Mitglieder der Mut. So folgten sie brav dem Ständerat hinsichtlich der anrechenbaren Mietzinsmaxima und der Regionalisierung, die das EL-System gegenüber jetzt teurer und komplizierter machen. Auch die Erhöhung der Mietzinsmaxima geht aus Marktüberlegungen sowie wegen möglicher Schwelleneffekte und Fehlanreize entschieden zu weit. Schliesslich hat sich seit der Botschaft des Bundesrats auch eine wesentliche Entwicklung ergeben: Die Mieten sinken auf breiter Front. Gerade Mieter, die seit Jahren in derselben Wohnung leben, haben von der starken Senkung des Referenzzinssatzes profitiert. Zudem nimmt mit den neuen Ansätzen der Unterschied zwischen Sozialhilfe- und EL-Bezügern weiter zu, wie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) kritisiert. Soll die Reform gelingen, kann in dieser Frage das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.

Darüber hinaus will die SGK-N Rentnerinnen und Rentner stärker unterstützen, die in einer betreuten Wohnung leben. Sie sollen bei der Berechnung der EL für das betreute Wohnen einen Mietzinszuschlag von jährlich bis zu 15‘000 Franken beanspruchen können – Ehepaare bis zu 22‘500 Franken. Diese Massnahmen würden Kosten in noch unbekannter Höhe nach sich ziehen und das EL-System zusätzlich erheblich belasten.

 

Noch ist aufgrund der parlamentarischen Beratungen nicht ersichtlich, wie das Kostenwachstum im EL-System wenigstens gebremst werden soll.

Alles in allem liegt bei der EL-Reform noch immer vieles im Dunkeln. Zwar hat die SGK-N gegenüber dem Ständerat einige Verbesserungen beschlossen. Jedoch hat es auch diese Kommission bisher nicht geschafft, notwendige tiefergreifende Entscheidungen zu fällen. Noch ist aufgrund der parlamentarischen Beratungen nicht ersichtlich, wie das Kostenwachstum im EL-System wenigstens gebremst werden soll. Stattdessen werden Massnahmen aufs Tapet gebracht, die das System zusätzlich verkomplizieren und strukturell belasten. Da die finanzielle Bilanz insgesamt noch aussteht, ist für den Schweizerischen Arbeitgeberverband noch völlig offen, ob er das Ergebnis dieser Beratungen wird mittragen können. Klar ist: Der Verband wird letztlich nur eine Revision unterstützen, die den weiteren Kostenschub mit strukturellen Massnahmen auch wirklich zu bremsen vermag.