Am 13. Februar 1908 schlossen sich acht Arbeitgeberverbände in Zürich zusammen. Aus diesem Bündnis wurde der Schweizerische Arbeitgeberverband, den die politischen Entscheidungsträger heute hören und den die Arbeitnehmerorganisationen als Sozialpartner anerkennen.
Seine Haltung entsteht bei den Mitgliedern: Die Mitgliederversammlung bestimmt die Ausrichtung, der Vorstand die Richtlinien, und die Geschäftsstelle vertritt sie gegenüber Bundesrat, Parlament und Verwaltung.
Was auf diesen Seiten steht
- Organisation: Vision, Organe und die vier Ressorts
- Mitglieder: die Branchen- und Regionalverbände
- Gremien: Vorstand, Vorstandsausschuss und Kommissionen
- Geschäftsstelle: die Ansprechpersonen je Ressort
- Mandate: wo der Verband ausserhalb mitwirkt
- Geschichte: die Chronik von 1908 bis heute