Staatlich verordnete Lohnkontrollen entbehren fundierter Grundlage

18. November 2015 Medienmitteilungen

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann eröffnet. Er fordert, wie erwartet, staatlich verordnete Lohnkontrollen auf Unternehmensebene. Der Entscheid beruht jedoch auf einer umstrittenen Grundlage, die viel zitierte «Lohndiskriminierung» von 8,7 Prozent ist weiterhin zu hinterfragen. Es ist unverständlich, dass der Bundesrat die breite Kritik der letzten Monate am Analyseverfahren zur Ermittlung von «Lohndiskriminierung» ignoriert.

Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sollen regelmässige Lohnanalysen durchführen müssen und diese durch Dritte kontrollieren lassen. Der Bundesrat hatte diese Massnahme bereits vor einem Jahr als Mittel gegen ungerechtfertigte Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Aussicht gestellt. Er begründet seinen Entscheid mit der angeblichen «Lohndiskriminierung» der Frauen von 8,7 Prozent. Doch selbst ein Bericht des Bundes anerkennt, dass es zusätzliche, bisher unberücksichtigte Faktoren gibt, die zur besseren Erklärung von Lohnunterschieden beitragen könnten. Damit stellt der Bund diese Grundlage selbst in Frage. Auch gemäss namhaften Experten ist unklar, inwiefern es sich bei den 8,7 Prozent um eine Diskriminierung handelt. Nach wie vor ist die zentrale Frage ungelöst, wann eine Lohnzahlung «diskriminierend» ist und wann nicht. Bevor der Diskriminierungsbegriff nicht geklärt ist, fehlt die Diskussionsgrundlage, um überhaupt allfällige gesetzliche Zwangsmassnahmen in Betracht zu ziehen.

Über dieses grundsätzliche Problem hinaus lassen sich zahlreiche weitere Gründe gegen einen Eingriff des Staates in die unternehmerische Lohnpolitik anführen: Die Lohnfestlegung ist in einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung eine typische Aufgabe zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Unternehmen führen ausserdem eigenverantwortlich Lohnanalysen durch. Die Krux dabei: Bund und Kantone erkennen die Analyseinstrumente der Betriebe zum Teil nicht offiziell an. Schliesslich führen staatlich verordnete Lohnkontrollen zu einem weiteren Ausbau der Bürokratie – notabene in einer Zeit, in der sich der Bundesrat eigentlich für die administrative Entlastung der Unternehmen stark macht.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt das in der Bundesverfassung verankerte Prinzip «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit». Die von der Landesregierung vorgeschlagenen Massnahmen dienen diesem Ziel jedoch in keiner Weise. Ein drastischer Eingriff in die unternehmerische Freiheit, wie sie staatlich verordnete Lohnkontrollen darstellen, ist aus den genannten Gründen ungerechtfertigt. Die bestehenden rechtsstaatlichen Möglichkeiten reichen aus, damit allfällige lohndiskriminierende Praktiken auf betrieblicher Ebene eingeklagt werden können.

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