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Aus Sicht der Arbeitgeber führt kein Weg daran vorbei, den BVG-Mindestzinssatz für 2018 auf 0,5 Prozent festzulegen. Grund dafür ist das für die Vorsorgeeinrichtungen anhaltend schwierige Umfeld aufgrund der Frankenstärke, der weltweiten Tiefzinsen und weiterer relevanter Faktoren.
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Zwar haben sich die konjunkturellen Aussichten jüngst verbessert. Doch es ist zu früh, daraus auf den Ausgang der Lohnverhandlungen für das kommende Jahr zu schliessen. Die im Herbst beginnenden Lohnrunden werden neben der Produktivitätsentwicklung der jeweiligen Branchen und Betriebe auch berücksichtigen müssen, wieweit ein Nachholbedarf bei den Investitionen besteht, der sich wegen des Frankenschocks aufgestaut hat.
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Der Bundesrat hat den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2017 auf 1 Prozent festgelegt. Er folgt damit der mehrheitlichen Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge. Der Entscheid verwundert die Arbeitgeber, denn die ökonomischen Umstände sprechen für einen tieferen Zinssatz von 0,75 Prozent.
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Der Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, Valentin Vogt, referiert am Forum Botia vom 20. Oktober zum Thema «Die Schweiz – eine Standortbestimmung der Arbeitgeber». In der Neuen Fricktaler Zeitung beantwortete er vorab einige Fragen.
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