Die Regeln für patronale Wohlfahrtsfonds, die Arbeitgeber für Notlagen freiwillig einrichten, werden gelockert. Der Ständerat ist in den letzten strittigen Punkten auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt. Bis anhin war unklar, inwiefern die patronalen Wohlfahrtsfonds den strengen Regeln für die obligatorischen Stiftungen der beruflichen Vorsorge unterliegen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Anpassung. Gerade bei Restrukturierungen haben patronale Wohlfahrtsfonds eine zentrale Funktion. Die gesetzliche Lockerung bzw. die Beseitigung der vorherigen Rechtsunsicherheit stärkt nun dieses wertvolle betriebliche Instrument.