Sozialversicherungs-Abkommen stärken Schweiz

1. Juni 2015 News

Die Schweiz hat mit rund 45 Staaten Sozialversicherungs-Abkommen abgeschlossen. Seit heute ist dasjenige mit Südkorea in Kraft. Die Abkommen vermeiden Doppelversicherungen im Rahmen der sozialen Sicherheit und stärken damit unseren Standort.

Seit heute ist das Sozialversicherungs-Abkommen zwischen der Schweiz und Südkorea in Kraft. Mit rund 45 Staaten hat die Schweiz inzwischen solche Abkommen abgeschlossen. Alle vermeiden sie unnötige Doppelversicherungen im Rahmen der sozialen Sicherheit.

Konkret sorgen die Sozialversicherungs-Abkommen dafür, dass ausländische Erwerbstätige bei einem zeitlich befristeten Arbeitsaufenthalt im Rentensystem ihres Heimatstaats verbleiben und in der Schweiz keine Beiträge entrichten müssen. Die Abkommen tragen damit zur Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz bei: Sowohl international tätigen Unternehmen als auch den Schweizer Ausgleichskassen bleiben unnötige administrative Kosten erspart, zudem werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht doppelt belastet. Schweizer Erwerbstätige, die temporär im Ausland arbeiten, profitieren von den Abkommen indes genau gleich.

Das Sozialversicherungs-Abkommen mit den EU-Staaten ist an das Freizügigkeitsabkommen geknüpft. Sollte dieses im Rahmen der Umsetzung der Zuwanderungsinitiative gekündigt werden müssen, so würde auch das entsprechende Sozialversicherungs-Abkommen wegbrechen. Davon wären insbesondere auch die gegen 300’000 Grenzgänger betroffen, auf die hiesige Unternehmen, aber auch Infrastrukturbetriebe wie Krankenhäuser oder Altersheime schlicht angewiesen sind.