Kalkuliertes Wehklagen des Gewerkschaftsbunds

13. Juli 2016 News

Weit offene Lohnschere, steigende Krankenkassenprämien, geringe AHV-Renten: Der Schweizerische Gewerkschaftsbund zeichnet mit seinem neusten Verteilungsbericht ein einseitiges Bild der Kaufkraft in der Schweiz. Unabhängige Studien kommen zum selben Schluss wie die Arbeitgeber: Die Armut ist gesunken.

In seinem Verteilungsbericht äussert sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in vielerlei Hinsicht besorgt. So moniert er unangemessen grosse Lohnunterschiede zwischen hohen und tiefen Einkommen. Eine unabhängige und objektive Analyse liefert das Forschungsinstitut BAK Basel zusammen mit der Universität Basel. Demnach ist nicht nur die Einkommensverteilung gleichmässiger geworden, weil die Spitzenlöhne schwächer angestiegen sind und es Verbesserungen im unteren Lohnbereich gab. In der Studie wird zudem nachgewiesen, dass die Armut gesunken und der Anteil der Sozialhilfeempfänger konstant geblieben ist.

Der SGB macht steigende Krankenkassenprämien dafür verantwortlich, dass Personen mit tieferen und mittleren Einkommen weniger Geld zum Leben zur Verfügung hätten. Krankenkassenprämien stellen indes nur einen von vielen Faktoren dar, die sich auf die Lebenshaltungskosten auswirken. Einem Prämienanstieg steht gegenwärtig beispielsweise eine leicht positive Lohnentwicklung gegenüber. Ebenfalls sind die Mieten gestützt auf einen rückläufigen Referenzzinssatz auf breiter Front gesunken. Für die Entwicklung der Kaufkraft sind insgesamt die Konsumentenpreise massgebend: Die Teuerung war in den letzten Jahren entweder bei null oder negativ. Die Konsumenten haben daher seit geraumer Zeit monatlich mehr Geld in ihrem Portemonnaie.

Gemäss SGB wirkt die AHV als ausgleichendes Instrument, um Altersarmut zu verhindern. Entgegen der Ansicht des Bundesrats möchte der SGB nun die AHV-Renten aller, ob arm oder reich, um 10 Prozent erhöhen. Ein AHV-Ausbau würde jedoch über die dazu notwendigen Beitragserhöhung die Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung schwächen und dabei insbesondere jene treffen, die am stärksten von Armut betroffen sind: Junge Personen und Familien.

Aufgrund der stark negativen Jahresteuerung und eines leicht positiven Lohnwachstums 2015 wurden die AHV- sowie die IV-Renten per 2017 erstmals nicht erhöht (vgl. Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission an den Bundesrat und dessen Entscheid). Weil die alle zwei Jahre fälligen Anpassungen mehrfach auf zu hohen Schätzungen von Teuerung und Lohnentwicklung basierten, profitieren AHV- und IV-Rentner seit Jahren von zu grosszügigen Rentenerhöhungen.