Heikle Verknüpfung von Steuervorlage und Rentenreform

16. Mai 2018 Medienmitteilungen

Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) hat einen ergänzten Vorschlag für die Steuervorlage 17 vorgestellt. Als neues Element schlägt sie einen «sozialen Ausgleich» über die AHV vor. Diese Verknüpfung von Steuer- und Sozialpolitik ist für die Arbeitgeber höchst fragwürdig.

Zur Vermeidung von Steuerausfällen in Milliardenhöhe hat der Abschluss einer innenpolitisch breit abgestützten und international akzeptierten Steuervorlage bis zum Herbst für die Wirtschaft höchste Priorität. Nur ein neues Steuersystem schafft jene Rechtssicherheit, die Unternehmen auch künftig in den Standort Schweiz investieren lässt. Diesen Umständen hat die ständerätliche Kommission mit ihrem einstimmigen Entscheid weitgehend Rechnung getragen.

Eine wirksame und politisch austarierte Lösung ist mit diesen steuerlichen Elementen zwar möglich. Allerdings hat der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) stets den Standpunkt vertreten, dass die Steuervorlage 17 nicht mit sachfremden Elementen angereichert werden darf. Dieses Prinzip ist mit dem vorgeschlagenen Einbezug der AHV nun verletzt worden. Der AHV-Zustupf trägt nichts zur Wirksamkeit der Steuerlösung bei. Er erhöht zudem die Komplexität der Vorlage und greift in den laufenden Reformprozess der Altersvorsorge ein. Geplant ist, dass die Vorlage des Bundesrats zur AHV-Reform diesen Sommer in die Vernehmlassung geschickt wird. Die Erhöhung von Lohnnebenkosten kommt aus Sicht der Arbeitgeber nur im Rahmen der nächsten BVG-Revision in Frage.

Eine Verknüpfung von Steuer- und Sozialpolitik ist auch im Sinne der materiellen Einheit höchst fragwürdig. So ist eine der Lehren aus der Reform Altersvorsorge 2020, dass das Stimmvolk die sachfremde Vermischung verschiedener Systeme nicht goutiert. Das Beispiel der 6. IV-Revision zeigt auf, wie riskant ein solches Vorgehen ist. Der erste Teil der 6. IV-Revision enthielt einnahmenseitige Massnahmen. Für den zweiten Teil versprach die Politik, ausgabenseitige Massnahmen zu beschliessen. Das Resultat war jedoch ernüchternd. Während das Schweizer Stimmvolk die vorübergehende Zusatzfinanzierung von 0,4 Prozentpunkten über die Mehrwertsteuer akzeptierte, scheiterte der zweite Teil der Revision im Parlament. Die Arbeitgeber befürchten, dass sich dieses Szenario nun in der AHV wiederholt, indem auf die vorgeschlagenen Zusatzeinnahmen keine strukturellen Massnahmen folgen werden. Darüber hinaus verteuert die vorgeschlagene Erhöhung der Lohnnebenkosten für die AHV den Werk- und Denkplatz Schweiz.

Bei den steuerlichen Aspekten hat sich die Kommission grossmehrheitlich den Vorgaben des Bundesrats angeschlossen. Diese Haltung kann der Schweizerische Arbeitgeberverband im Grundsatz teilen. Allerdings betrachtet der SAV einzelne Massnahmen, darunter die Anpassung des Kapitaleinlageprinzips sowie die Dividendenbesteuerung auf Kantons- und Bundesebene kritisch.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird diese politischen Überlegungen in seine Beurteilung der Vorlage miteinbeziehen. Diese darf aus Sicht der Wirtschaft aber nicht überladen werden. Denn das könnte ihre Mehrheitsfähigkeit gefährden. Niemand hat Interesse an einem erneuten Scheitern der wichtigsten Steuerreform seit Jahrzehnten. Die Kosten für unser Land wären schlicht zu hoch.

Weitere Auskünfte

  • Roland A. Müller, Direktor Schweizerischer Arbeitgeberverband, Tel. 079 220 52 29, mueller@arbeitgeber.ch
  • Valentin Vogt, Präsident Schweizerischer Arbeitgeberverband, Tel. 079 634 12 10, vogt@arbeitgeber.ch