Arbeitgeber fördern Grundsatz «Arbeit vor Rente» – mit Erfolg

27. August 2014 News

Fast 18’000 Menschen mit Beeinträchtigung integrierten die Arbeitgeber allein im vergangenen Jahr. Gleichzeitig hat sich die Zahl der IV-Neurenten in den letzten 10 Jahren mehr als halbiert. Diese Fakten widersprechen dem jüngsten Bericht der städtischen Sozialhilfe-Behörden, welche die zunehmende Belastung der Sozialhilfe unter anderem auf einen erschwerten Arbeitsmarktzugang zurückführen. Hinzu kommt, dass es die Sozialhilfe selbst in der Hand hätte, die Abläufe zwischen Sozialhilfe und IV zu verbessern – und damit sich zu entlasten.

Noch nie haben Arbeitgeber so viele beeinträchtigte Menschen im ersten Arbeitsmarkt beschäftigt. Laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) haben die Arbeitgeber allein 2013 fast 18’000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen integriert. Seit 2008 ist die Zahl der erhaltenen Arbeitsplätze und Eingliederungen jedes Jahr deutlich gestiegen. Gleichzeitig hat sich die Zahl der IV-Neurenten in den letzten 10 Jahren mehr als halbiert. Der Wandel der IV von einer Renten- zu einer Integrationsversicherung ist also auf gutem Weg.

Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband fördert den Grundsatz «Arbeit vor Rente». Als Mitträger der Praxis-Plattform «Compasso» und des Think-Tanks «Früherfassung und Reintegration» möchte er zudem die Kooperation unter den verschiedenen arbeitgeberseitigen Initiativen stärken. Dank der besseren Mit- und Zusammenarbeit der Akteure – Arbeitgeber, IV, Versicherungen, Behindertenorganisationen, Ärzte – soll die Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Problemen künftig noch besser gelingen.

Die Fakten des BSV und die substanziellen Engagements der Arbeitgeber widersprechen somit dem jüngsten Bericht der städtischen Sozialhilfe-Behörden, wonach die zunehmende Belastung der Sozialhilfe unter anderem auf einem für Beeinträchtigte erschwerten Arbeitsmarktzugang beruhe.

Eine Studie des BSV relativiert die «strukturellen Risiken», denen die Sozialhilfe ausgesetzt sei, zusätzlich. Demnach haben viele IV-Rentner nämlich bereits eine lange Sozialhilfe-Karriere hinter sich, bevor sie in die IV eintreten. Das wirft die Frage auf, ob die Sozialhilfe ausreichend für die Früherkennung von Menschen mit psychischen Problemen sensibilisiert ist. Klar ist: Könnten diese Menschen früher von gezielten Eingliederungsmassnahmen profitieren, so würde dies nicht nur die Sozialhilfe entlasten, sondern auch die IV. Wesentlich dabei: Die Sozialhilfe hat es selbst in der Hand, die entsprechenden Abläufe zu verbessern und verbindliche Minimalstandards zu entwickeln.

Während gewisse Sozialhilfe-Behörden bereits zielgerichtet auf Wiedereingliederung oder Arbeitsplatzerhalt hinwirken, könnten diese Anstrengungen – auch in Zusammenarbeit mit der IV – andernorts noch verbessert werden. Eine bessere Koordination unter den verschiedenen Soziallhilfe-Behörden und die Entwicklung von Best Practices tun deshalb tatsächlich Not. Ein Sozialhilfe-Rahmengesetz, wie von den Städten gefordert, braucht es dafür aber nicht. Bis ein entsprechendes Gesetz auf Bundesebene in Kraft wäre, würden ohnehin Jahre vergehen. Die Träger der Sozialhilfe müssen das Heft deshalb selbst in die Hand nehmen.