Alarmierende Umlageergebnisse von AHV und IV

27. März 2018 News

Die Umlageergebnisse von AHV und IV bleiben für 2017 hinter den Erwartungen zurück. In der AHV spitzt sich das strukturelle Problem infolge der alternden Gesellschaft weiter zu. Es braucht daher rasch einen ersten Reformschritt. Die Entschuldung der IV kommt derweil nicht wie versprochen voran. Sie erfordert weitere strukturelle Entlastungsmassnahmen.

Compenswiss hat die Umlageergebnisse von AHV, IV und EO für das Jahr 2017 präsentiert. Für die AHV weist der Ausgleichsfonds ein Umlageergebnis von -1’039 Millionen Franken aus. Dieser Wert liegt 300 Millionen Franken unter den Projektionen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Beunruhigend dabei: Die Einnahmeseite bleibt um fast 400 Millionen Franken hinter den Erwartungen zurück. Ein wichtiger Grund stellt die gesunkene Nettomigration dar, die bereits 2017 spürbar tiefer ausfiel als kalkuliert. Das dürfte sich in den folgenden Jahren weiter fortsetzen. Die bis 2030 unterstellte jährliche Nettozuwanderung von durchschnittlich 60‘000 Personen ist kaum realistisch.

Die IV erzielte 2017 mit 797 Millionen Franken auf den ersten Blick ein gutes Umlageergebnis. Allerdings fällt es um rund 60 Millionen Franken tiefer aus als angenommen. Dies ist ebenfalls vorwiegend auf tiefere Einnahmen zurückzuführen. Insbesondere aber hat die IV 2017 ein letztes Mal von den Einnahmen aus 0,4 Mehrwertsteuerprozenten und von der Schuldzinsübernahme durch den Bund profitiert. Zieht man diese auf Ende 2017 befristeten Zusatzeinnahmen im Wert von gegen 1,2 Milliarden Franken vom Umlageergebnis ab, schreibt die IV nach wie vor ein strukturelles Defizit von knapp 400 Millionen Franken.

Was Compenswiss verkündet, verheisst nichts Gutes für AHV und IV. Die strukturellen Probleme wachsen nicht nur weiter an, sie tun dies auch in grösserem Ausmass als vom Bundesrat vorausgesagt. Sowohl für die AHV als auch für die IV nimmt der Handlungsbedarf zu. In der IV zeigt sich, dass eine rein qualitative Reform nicht ausreicht. Es bedarf auch struktureller Entlastungsmassnahmen. Bei der AHV braucht es einen raschen ersten Reformschritt mit einer stufenweisen Angleichung des Rentenalters auf 65/65 in vier Schritten, gekoppelt mit einer moderaten Erhöhung der Mehrwertsteuer. Ab Mitte der 2020er-Jahre muss in einer zweiten Etappe das Rentenalter schrittweise und gut planbar der steigenden Lebenserwartung angepasst werden.