Sozialpolitik

13. AHV-Rente: SGK-S hält an unverantwortlichem Finanzierungsmodell fest

Höhere Mehrwertsteuer und mehr Lohnbeiträge: So soll gemäss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) die 13. AHV-Rente finanziert werden. Aus Sicht der Arbeitgeber ist dieser Entscheid unverantwortlich: Er verteuert die Arbeit in einer Phase wirtschaftlicher Unsicherheit und verschleiert den dringenden Reformbedarf des Sozialwerkes. Zudem werden ausgerechnet jene Personengruppen am stärksten belastet, die sich an der Urne gegen die 13. AHV-Rente ausgesprochen haben.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat sich gestern erneut mit der Finanzierung der 13. AHV-Rente auseinandergesetzt. Sie spricht sich dabei für ein Finanzierungsmodell aus, das neben einer dauerhaften Mehrwertsteuererhöhung um 0,4 Prozentpunkte auch um 0,3 Prozentpunkte höhere Lohnbeiträge fordert. Dieser Entscheid ist nicht nur unverantwortlich, sondern kommt einem Angriff auf den Generationenvertrag gleich: Höhere Lohnbeiträge greifen spürbar ins Portemonnaie der Erwerbstätigen, schwächen die Kaufkraft und erhöhen die Kosten für Unternehmen. Die Rechnung für die 13. AHV-Rente bezahlen damit vor allem Erwerbstätige und jüngere Personen, die neben den Lohnbeiträgen auch länger von einem höheren Mehrwertsteuersatz betroffen sind. Mit diesen Massnahmen wird mehr Geld in ein System gepumpt, das aufgrund der demografischen Entwicklung vor grossen strukturellen Herausforderungen steht. Diese Scheinlösung mag den Reformbedarf zwar für den Moment aufschieben, sie belastet aber gleichzeitig jene, die dieses Land und seine Sozialwerke tragen und sich grossmehrheitlich gegen die 13. AHV-Rente ausgesprochen haben. Von einer nachhaltigen Lösung ist dies weit entfernt.

Nächste Erhöhung droht bereits

Der Entscheid ist umso unverständlicher angesichts der Alternative, die bei der Debatte im Raum stand: Eine Minderheit hatte sich für eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer bis Ende 2033 ausgesprochen. Mit dieser Lösung wäre die Finanzierung der 13. AHV-Rente kurzfristig sichergestellt und die Debatte über strukturelle Reformen lanciert. Mit der Variante der SGK-S droht hingegen schon die nächste Ohrfeige für Erwerbstätige und Unternehmen: Sollte der Fondsbestand der AHV unter 80% einer Jahresausgabe sinken, sollen die Lohnbeiträge erneut erhöht werden. Dies ist ein unverständliches und inakzeptables Vorgehen angesichts der Tatsache, dass die AHV wegen der demografischen Situation strukturell saniert und nachhaltig stabilisiert werden muss.

Zusätzliche Belastung in einer herausfordernden Wirtschaftslage

Protektionistische Tendenzen, geopolitische Spannungen und ein starker Schweizer Franken, der die Exportwirtschaft unter Druck setzt: Die Herausforderungen, denen die Schweizer Wirtschaft ausgesetzt ist, sind gross genug. Umso unverständlicher sind innenpolitische Entscheide, die den Faktor Arbeit weiter verteuern. Höhere Lohnabgaben schwächen zudem die Wettbewerbsfähigkeit und verschärfen Konflikte zwischen den Generationen. Eine kürzlich veröffentlichte Studie von BSS Volkswirtschaftliche Beratung zeigt die grossen Folgen einer zusätzlichen Belastung der Löhne. Ein zentraler Befund der Studie betrifft die ungleiche Lastenverteilung. Lohnbeiträge werden ausschliesslich auf Erwerbseinkommen erhoben. Renten, Kapitaleinkommen und die Vermögen wohlhabender Nichterwerbstätiger bleiben hingegen beitragsfrei. Dies führt zu einer generationenübergreifenden Schieflage. Dazu kommt, dass höhere Abgaben falsche Anreize für jene Personengruppen setzen, die genau abwägen, ob sich eine Teilhabe am Arbeitsleben lohnt. Dazu gehören etwa Frauen mit Kindern oder ältere Arbeitnehmende. Denn diese Personengruppen reagieren besonders sensibel auf steigende Lohnabgaben und entscheiden sich dadurch eher gegen einen Einstieg ins oder den Verbleib im Berufsleben.

Das Signal, das die SGK-S mit ihrem Entscheid sendet, ist unter Abwägung aller Möglichkeiten höchst fragwürdig. Es wäre weitsichtig, wenn der Ständerat diesen Entscheid korrigieren und in die mehrheitsfähige Stossrichtung des Nationalrates einschwenken würde.