Der Informationsbedarf zu den Folgen des Coronavirus ist auch in der Wirtschaft gross. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) bereitet hier laufend die aktuellen Informationen auf, die für Arbeitgeber von besonderem Interesse sind.
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Der Informationsbedarf zu den Folgen des Coronavirus ist auch in der Wirtschaft gross. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) bereitet hier laufend die aktuellen Informationen auf, die für Arbeitgeber von besonderem Interesse sind.
Dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung ist es in den letzten Wochen zu keinem markanten Anstieg der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen gekommen, obwohl die Zahl der Infektionen zwischenzeitlich wieder angestiegen ist. Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ist in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich. Der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie lässt sich aber nicht zuverlässig abschätzen. Das Coronavirus Sars-CoV-2 wird höchstwahrscheinlich nicht verschwinden, sondern endemisch werden; es ist damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen kommt.
Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt.
Kurzarbeitsentschädigung: Das Seco hat alle Informationen, Merkblätter und häufig gestellte Fragen rund um das Thema Kurzarbeitsentschädigung (KAE) online gestellt. Die aktuelle Regelung zur KAE gilt noch bis Ende März 2022. Alle Informationen zur Regelung ab April 2022 finden sich hier.
Der Bundesrat hat am 11. März 2022 beschlossen, dass für alle Unternehmen, die 2020 und 2021 im summarischen Verfahren Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) abgerechnet haben, auf Gesuch hin der Anspruch auf KAE von den Arbeitslosenkassen neu überprüft wird. Sie müssen dazu zur Berechnung der zusätzlichen Ferien- und Feiertagsentschädigung für Angestellte im Monatslohn für jede Abrechnungsperiode einen Antrag mit einer detaillierten Abrechnung einreichen. Das Seco ist daran, eine technische Lösung zu erarbeiten, um die Betriebe und die Arbeitslosenkassen bei der Abwicklung zu unterstützen. Sobald diese Lösung einsatzbereit ist, werden die betroffenen Betriebe – voraussichtlich Ende Mai 2022 – direkt informiert, wie und ab wann die Anträge einzureichen sind. Viele Betriebe haben nebst KAE auch andere finanzielle Hilfen (wie beispielsweise Covid-Kredite oder Härtefallgelder) erhalten. Es ist möglich, dass durch Nachzahlungen bei KAE Ansprüche bei anderen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen reduziert werden, was dort unter Umständen zu Rückforderungen führen könnte.
Härtefallhilfen: Alle Informationen rund um die Härtefallhilfen im Zusammenhang mit Covid-19 finden sich hier.
Entschädigung für Erwerbsausfall: Hier werden aktualisierte Informationen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) aufgeschaltet.
Ab dem 17. Februar kann kein Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung infolge Betriebsschliessung, Veranstaltungsverbot, eingeschränkter Erwerbstätigkeit oder ausgefallener Fremdbetreuung mehr geltend gemacht werden. Ausgenommen davon sind bis am 30. Juni 2022 Personen, die im Veranstaltungsbereich tätig sind und deren Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie massgeblich eingeschränkt ist.
Präventivmassnahmen in Unternehmen: Das Arbeiten im Home-Office und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz liegen im Verantwortungsbereich der Unternehmen. Sie sind gemäss Arbeitsgesetz verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen.
Erste Meldungen über eine unbekannte Lungenkrankheit, die in der zentralchinesischen Metropole Wuhan ausgebrochen ist.
Erstmals stirbt ein Patient an der neuen Lungenkrankheit.
Das neuartige Coronavirus wird erstmals im Ausland bestätigt. Der Erreger wird bei einer Frau in Thailand nachgewiesen.
Die chinesischen Behörden riegeln die 11-Millionen-Stadt Wuhan ab. Das Bundesamt für Gesundheit äussert sich «eher beunruhigt» über die Dynamik und Entwicklung des Coronavirus.
Die chinesischen Behörden riegeln die 11-Millionen-Stadt Wuhan ab. Das Bundesamt für Gesundheit äussert sich «eher beunruhigt» über die Dynamik und Entwicklung des Coronavirus.
Die Lungenkrankheit erreicht Europa – in Frankreich werden drei Fälle nachgewiesen.
Der Bund verschärft die Meldepflicht zum Coronavirus. Ärzte und Laboratorien müssen Fälle mit Verdacht auf Infektion innerhalb von zwei Stunden den Behörden melden.
Erster bestätigter Coronavirus-Fall in der Schweiz.
Der Bundesrat verbietet alle Grossevents mit mehr als tausend Personen. Er ruft die «besondere Lage» gemäss Epidemiegesetz aus.
Erstmals wurde eine Übertragung innerhalb der Schweiz bestätigt.
Das BAG ergänzt Hygiene-Empfehlungen und weist die Bevölkerung an, Abstand zu halten.
Der Kanton Tessin ruft den Notstand aus und schliesst alle nicht-obligatorischen Schulen.
Der Bundesrat schliesst alle Schulen. Veranstaltungen ab 100 Presonen werden verboten und in Restaurants dürfen sich nur noch 50 Personen aufhalten. 10 Milliarden Soforthilfe stehen für die Wirtschaft bereit.
Das Parlament bricht die Frühlingssession ab.
Truppen werden mobilisiert, Veranstaltungen verboten. Geschäfte und Lokale müssen schliessen, nur Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen bleiben offen. Die Grenzen werden geschlossen.
Der Bundesrat rationiert einzelne Schmerzmittel wie Dafalgan. Zudem wird die Volkabstimmung vom 17. Mai verschoben, Betreibungen sind bis am 4. April verboten.
Der Bundesrat verbietet Versammlungen mit mehr als 5 Personen. Zudem lanciert er ein 32-Milliarden-Hilfspaket für die Wirtschaft.
Der Bundesrat hat weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus im Betrag von rund 600 Millionen Franken beschlossen. Unter anderem wird die Stellenmeldepflicht vorübergehend aufgehoben
Der Bundesrat lässt sogenannte Krisenfenster zu. Diese Fenster werden auf Gesuch der Kantone hin und befristet eröffnet, wenn bestimmte, sehr einschränkende Kriterien erfüllt sind.
Aufgrund der grossen Nachfrage hat der Bundesrat nach gut einer Woche das Volumen des Bürgschaftsprogramms für Covid-Überbrückungskredite von 20 Mrd. Franken auf 40 Mrd. Franken aufgestockt. Mit der Verdoppelung der Überbrückungshilfen sollen notleidende Unternehmen in die Lage versetzt werden, ihre laufenden Fixkosten zu decken.
Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus werden gut umgesetzt und zeigen Wirkung. Dennoch werden sie um eine Woche bis Sonntag, 26. April 2020, verlängert und sollen noch im April schrittweise gelockert werden. Weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen wurden ergriffen.
3 Stufen der Lockerung: Ab dem 27. April 2020 können Spitäler wieder sämtliche Eingriffe vornehmen und Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen. Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen am 11. Mai 2020 die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen. Am 8. Juni 2020 sollen dann Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen.
Spitäler können wieder sämtliche Eingriffe vornehmen und Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen.
Zwischen dem 04. und 06. Mai trifft sich das Parlament zu einer ausserordentlichen Session. Der National- und Ständerat trifft sich zur Bewältigung der Corona-Krise.
Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken können wieder öffnen, in den Primar- und Sekundarschulen darf der Unterricht wieder vor Ort stattfinden und im Breiten- und Spitzensport sind wieder Trainings möglich. Der öffentliche Verkehr funktioniert wieder nach dem ordentlichen Fahrplan.
Erlaubt sind wieder sämtliche Formen von Gottesdiensten und religiösen Feiern, privat oder in der Gemeinde.
Erlaubt sind wieder treffen in der Öffentlichkeit von maximal 30 Personen (auf öffentlichen Plätzen, Spazierwegen oder Parkanlagen)
Erlaubt sind wieder Unterschriftensammlungen im öffentlichen Raum.
Betriebe wie Casinos, Tierparks, zoologische und botanische Gärten und Schwimmbäder sind wieder geöffnet. Der Präsenzunterricht in den Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie weiteren Ausbildungsstätten ist wieder gestattet genauso wie Veranstaltungen mit maximal 300 Personen.
Es gilt wieder die volle Personenfreizügigkeit gegenüber den EU- und Efta-Staaten sowie Grossbritannien.
Aufgrund der Entwicklung der epidemiologischen Lage und den damit verbundenen verschiedenen Lockerungsschritten hat der Bundesrat die ausserordentliche Lage beendet. Es soll angesichts der aktuellen Situation wieder die besondere Lage gelten.
Die bisher eingeschränkten Aktivitäten in den Bereichen Freizeit, Unterhaltung und Sport sind wieder möglich. Voraussetzungen dazu: Präsenzlisten, Schutzkonzepte und Befolgen der Hygiene- und Verhaltensregeln. Einzig Grossveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten.
Seit Mitte Juni haben die Fälle der Ansteckungen mit dem neuen Coroanvirus wieder zugenommen. Angesichts der veränderten epidemiologischen Lage beschliesst der Bundesrat gewisse strengere Schutzmassnahmen, so eine Quarantänepflicht bei der Einreise in die Schweiz aus Risikoländern und die Maskenpflicht in den ÖV.
Der Bundesrat hat die Änderung und Verlängerung der COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen, und Grossveranstaltungen sind ab Oktober unter strengen Bedingungen und mit Bewilligung wieder erlaubt.
In der Herbstsession hat das Parlament im Eilverfahren das Covid-19-Gesetz beraten und konnte am Ende alle Differenzen bereinigen. Es tritt bereits am 26. September 2020 in Kraft und wird in weiten Teilen bis Ende 2021 gültig sein.
Das Verbot von Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen wurde per 1. Oktober 2020 aufgehoben.
Einschränkungen für private Veranstaltungen, keine öffentlichen Versammlungen von mehr als 15 Personen, ausgeweitete Maskenpflicht und Homeoffice-Empfehlung.
Discos und Tanzlokale werden geschlossen, Bars und Restaurants haben um 23 Uhr zu schliessen. Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind untersagt. Zudem wird die Maskenpflicht ausgeweitet.
Für Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen gilt ab morgen Samstag, 12. Dezember, eine Sperrstunde ab 19 Uhr. Sie müssen mit Ausnahme von Restaurants und Bars auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung können die Sperrstunde bis auf 23 Uhr ausweiten.
Ab dem 22. Dezember sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen. Die Massnahmen gelten bis 22. Januar.
Der Bundesrat hat zum einen die Massnahmen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.
Der erste Öffnungsschritt beinhaltet im Wesentlichen Aktivitäten, bei welchen Maske und Abstand gewährleistet werden können, nur wenig Personen zusammenkommen und die Kontakte im Freien erfolgen. (z.B.: Museen, Bibliotheken und Aussensport)
Die Teststrategie des Bundes sieht vor, dass jede Person Anrecht auf 5 Gratis-Schnelltests zur Selbstanwendung pro Monat hat. Diese können durch Vorweisen der Krankenkassenkarte bei Apotheken bezogen werden. Der Corona Schnelltest zeigt in 15 Minuten das Testresultat.
Mit Einschränkungen sind wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen. Das drei-Phasen-Modell wurde verabschiedet.
Bis Ende Mai haben die meisten Kantone die Impfung der besonders gefährdeten Personen abgeschlossen. Damit ist die Schutzphase, die erste Phase in der Ausstiegsstrategie des Bundesrats, abgeschlossen. Es beginnt die zweite Phase, die Stabilisierungsphase, in der die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zur Impfung erhält.
Dabei geht der Bundesrat weiter als in der Konsultation vorgeschlagen, insbesondere bei den Veranstaltungen, den privaten Treffen und den Restaurants. Damit reagiert er auf die verbesserte epidemiologische Lage und die Resultate der Konsultation. Zudem sind neu nicht nur Genesene, sondern auch Geimpfte von der Quarantäne (Reise und Kontakt) ausgenommen.
Das Schweizer Stimmvolk hat das Covid-19-Gesetz angenommen.
Der Öffnungsschritt beendet die Homeoffice-Pflicht. Die generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz fällt, die Arbeitgeber legen die Maskenregeln fest. Bei Arbeit vor Ort braucht es keine repetitiven Tests mehr.
Arbeitgeber dürfen das Vorliegen eines Zertifikats bei ihren Arbeitnehmern überprüfen, wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen
An der nationalen Abstimmung hat sich das Schweizer Stimmvolk hinter das Covid-Gesetz gestellt. Das Ja fällt klarer aus als noch im Juni.
In der Schweiz wird die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet, die Homeoffice-Empfehlung verstärkt sowie die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests verkürzt.
Wo derzeit in Innenräumen die 3G-Regel gilt (Zugang für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), gilt künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen). Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Und die Homeoffice-Pflicht gilt wieder bis zum 24. Januar 2022.
Der Bundesrat hat beschlossen, die Dauer der Isolation und Kontaktquarantäne ab Donnerstag, 13. Januar 2022 auf fünf Tage zu verkürzen. Zudem wurde die Quarantäne auf Personen beschränkt, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten.
Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; übrige Massnahmen provisorisch bis Ende März terminiert.
So wird unter anderem das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung verlängert. Zudem hat er für alle Betriebe die Karenzzeit und die Beschränkung auf vier Abrechnungsperioden für Arbeitsausfälle von über 85 Prozent aufgehoben.
Der Bundesrat hebt die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne auf. Zudem schickt er zur Aufhebung der weiteren Massnahmen zwei Varianten in die Konsultation, wobei sich diese im Tempo der Lockerungsschritte unterscheiden.
An seiner Sitzung hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen.
Der Bundesrat hat entschieden, zur normalen Lage zurückzukehren. Mit dem Wegfall der restlichen Einschränkungen können die Arbeitgeber wieder selber die Verantwortung für sichere Arbeitsplätze übernehmen.
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