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Die grosse Kammer spricht sich in der Sondersession 2024 gegen eine Erhöhung der Familienzulagen aus. Die Arbeitgeber begrüssen diesen Entscheid, da eine Anpassung der Beiträge an die Teuerung bereits im Familienzulagengesetz enthalten und damit nicht zusätzlich einzuführen ist.
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Die ersten Ergebnisse der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) 2022 zeugen von einer bemerkenswert stabilen Lohnsituation. Davon deuten sowohl der gestiegene Medianlohn als auch die Lohnschere, die zwischen 2020 und 2022 leicht geschlossen werden konnte. Angesichts dessen, dass der Erhebungszeitraum durch die Coronapandemie geprägt war, ist diese Stabilität erfreulich.
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Der Ständerat bereinigte in der Frühlingssession 2024 die Differenz in Bezug auf die Änderung des Familienzulagengesetzes. Die Übergangsfrist zur Einführung eines vollen Lastenausgleichs beträgt neu drei anstatt nur zwei Jahre. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid, nicht aber die Gesetzesänderung an sich.
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Der Nationalrat spricht sich in der Frühlingssession 2024 mit grosser Mehrheit für die Einführung der Titel «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die formalen Abschlüsse der Berufsbildung aus. Die Arbeitgeber begrüssen dieses Zeichen zur Stärkung der Höheren Berufsbildung, verlangen aber, dass die Resultate der bereits laufenden Arbeiten der Bildungsakteure nun rasch in die politische Diskussion einfliessen.
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