Videoüberwachung am Arbeitsplatz: kein absolutes Verbot

September 2010

Geheime Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nicht absolut verboten. Systeme, die das Verhalten des Personals gezielt, aber nur während kurzer Zeit erfassen, können zulässig sein. Urteil des schweizerischen Bundesgerichts, Strafrechtliche Abteilung, 12. November 20009 (6B_536/2009)

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