Videoüberwachung am Arbeitsplatz: kein absolutes Verbot
September 2010
Geheime Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nicht absolut verboten. Systeme, die das Verhalten des Personals gezielt, aber nur während kurzer Zeit erfassen, können zulässig sein. Urteil des schweizerischen Bundesgerichts, Strafrechtliche Abteilung, 12. November 20009 (6B_536/2009)
PDF-Download