Stillschweigende Vertragsänderung

Dezember 2012

Stillschweigen kann Zustimmung zu einer Vertragsofferte oder Vertragsänderung bedeuten, wenn keine ausdrückliche Zustimmung zu erwarten ist. Handelt es sich aber um eine einseitige Verschlechterung des Vertrages, ist grosse Zurückhaltung angezeigt. Aus Entscheide des Arbeitsgerichts Zürich (AGer., AN090713 vom 19. Oktober 2009)

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