Gültige Einsprache per E-Mail?

November 2013

Die Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit keiner Form, kann also auch per E-Mail gültig erfolgen. Die Einsprache dagegen muss schriftlich erfolgen, eine E-Mail genügt den Anforderungen an die Schriftlichkeit nicht. Aus Entscheide des Arbeitsgerichts Zürich (AGer., AH110180 vom 1. Februar 2012)

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