Fürsorgepflicht bei der Kündigung

September 2014

Es kann nicht von einer erhöhten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ausgegangen werden, wenn die Kündigung nach acht Jahren und vorgängiger Verwarnung ausgesprochen wird. Ein Arbeitnehmer steht im Alter von 53 Jahren nicht wenige Monate vor seiner Pensionierung. Das Interesse, seine Arbeitstätigkeit ohne finanzielle Einbussen zu beenden, kann deshalb keine Rolle spielen. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 18. Juni 2013 (4A_169 / 2013)

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