Anwendbarkeit eines GAV

Juli 2014

Gemäss der Verteilung der Beweislast in Artikel 8 ZGB muss der Kläger die Tatsachen beweisen, die seine Forderung begründen. Wer Rechte aus einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ableiten will, muss folglich beweisen, dass der GAV im gegebenen Fall anwendbar ist. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 6. Januar 2014 (4A_301 / 2013) (Übersetzung aus dem Französischen)

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