Altersdiskriminierung

Mai 2014

Eine ordentliche Kündigung bei Erreichen des Pensionsalters ist nicht missbräuchlich. Altersgrenzen dienen auch gemäss dem Europäischen Gerichtshof einem «legitimen sozialpolitischen Ziel», eine ausgewogene Altersstruktur zu schaffen und im Interesse einer Verteilung der Beschäftigung zwischen den Generationen die berufliche Eingliederung jüngerer Arbeitnehmer zu fördern. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 17. Februar 2014 (4A_399/2013)

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