Verschärfung bei der Vergabe von Arbeitsbewilligungen für ausländische Arbeitnehmende

12. April 2017 News

Eine gross angelegte Erhebung des Instituts MIS Trend im Auftrag der Handelskammern der lateinischen Schweiz zur Wettbewerbsfähigkeit von kantonalen Behörden zeigt, dass die Vergabe von Arbeitsbewilligungen für ausländische Arbeitnehmende seit dem Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative restriktiver gehandhabt wird. Dies ist ein schlechtes Omen für deren Umsetzung und liegt nicht im Interesse der Wirtschaft, die sich für eine pragmatische und unbürokratische Umsetzung der Initiative ausspricht.

Im Auftrag der Handelskammern der sechs Westschweizer Kantone und des Tessins hat das Institut MIS Trend kürzlich die Resultate der 8. Erhebung zur Wettbewerbsfähigkeit von kantonalen Behörden veröffentlicht. Der Schwerpunkt der Umfrage lag auf der Tätigkeit der kantonalen Arbeitsinspektorate. Die im Jahr 2016 bei den Unternehmen durchgeführten Kontrollen dienten hauptsächlich zur Überprüfung der Arbeitssicherheit, der sanitären Schutzmassnahmen und der Arbeitszeiten. Zwar moniert die Hälfte der befragten Unternehmen den beträchtlichen Arbeitsaufwand aufgrund der Inspektionen. In der Mehrheit halten sie die Kontrollen jedoch für angemessen. Alles in allem stellen die Unternehmen den Arbeitsinspektoren ein gutes Zeugnis punkto Freundlichkeit und Kompetenz aus.

Dieser positive Befund steht allerdings im Kontrast zur Praxis der kantonalen Behörden bezüglich der Vergabe von Arbeitsbewilligungen seit Februar 2014. Jede dritte antwortende Firma stellt eine strengere Handhabung nach Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative fest. Und jedes vierte Unternehmen hat den Eindruck, dass die Behörden sich mit der Beantwortung von Anfragen länger Zeit lassen, dies insbesondere in den Kantonen Genf und Tessin.

Die Ergebnisse der MIS-Trend-Studie lassen nichts Gutes erahnen bezüglich der Umsetzung der Initiative, die für Januar 2018 vorgesehen ist. Die von den Unternehmen festgestellte restriktivere Vergabe von Arbeitsbewilligungen für EU-Bürger läuft den Interessen der Wirtschaft zuwider, die sich für eine pragmatische und unbürokratische Umsetzung der im Dezember 2016 von den eidgenössischen Räten beschlossenen Revision des Ausländergesetzes ausspricht. Speziell die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren, denen eine Schlüsselrolle bei der Ausführung der neuen Gesetzesbestimmungen zukommt, sind dazu angehalten, den Inländervorrang effizient und ohne Schikanen sowie unnötige Formalismen umzusetzen.