Lohnungleichheit und Lohndiskriminierung sind nicht dasselbe

5. März 2015 Positionen

Der Schweizerische Arbeitgeberverband will keine Lohndiskriminierung. Davon ist aber die begründbare Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern zu unterscheiden.

Unter dem Schlagwort «Lohndiskriminierung» werden in der Öffentlichkeit immer wieder heftige Diskussionen über die ungleiche Entlöhnung von Frauen und Männern ausgetragen. Das Thema ist auch für die Arbeitgeber von hoher Relevanz, unterstützen sie doch das in der Bundesverfassung verankerte Prinzip «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit».

Der Schweizerische Arbeitgeberverband legt seine Forderungen zur Lohngleichheit in einem neuen Positionspapier dar. Sie basieren auf einer Studie des Bundes und sollen einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion leisten:

  • Der Begriff «Lohnungleichheit» ist strikt von der «Lohndiskriminierung» zu unterscheiden. Eine Vermischung ist irreführend und polemisierend.
  • Die Umsetzung der Methodik zur Feststellung der Lohndiskriminierung ist zweifelhaft. Denn die effektive Leistung eines Arbeitnehmenden wird dabei nicht beziehungsweise nur indirekt berücksichtigt. Das Verfahren und die Aussagekraft der Ergebnisse sollen deshalb überprüft werden.
  • Die Unternehmen verwenden bereits gute Lohnanalysemethoden. Diese Verfahren sind vom Bund offiziell als ausreichende Lohnkontrolle anzuerkennen.