Lohndeckelung in Bundesbetrieben könnte sich als Bumerang erweisen

19. März 2021 News

Der Nationalrat hat sich für eine Lohnobergrenze der Entgelte der obersten Kader von SBB, Post, Swisscom und anderen Bundesbetrieben entschieden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband bedauert diesen Entscheid, da er zu rigide ist und die Lohnsetzungsautonomie der betroffenen Betriebe stark einschränkt.

Die Umsetzung des Vorschlags, den der Nationalrat mit 139 zu 44 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen hat, hätte weitreichende Folgen. Ein Vergleich der Löhne des Topkaders von grösseren Betrieben des Bundes mit vergleichbaren privatwirtschaftlichen Betrieben zeigt, dass die Topkader des Bundes grundsätzlich adäquat entschädigt werden. Ein Korsett wie vom Nationalrat befürwortet würde die Position von Bundes- und bundesnahen Betrieben im Wettbewerb um die besten Führungskräfte empfindlich verschlechtern.

Die Entgelte der Bundes- und bundesnahen Betriebe sind im Vergleich mit Unternehmen derselben Branchen und mit ähnlich vielen Mitarbeitenden durchaus angemessen. Auch birgt die vorgesehene Regulierung die Gefahr, eine präjudiziale Wirkung auf die Lohnsetzungspolitik von privatwirtschaftlichen Betrieben zu haben und sich damit als Bumerang zu erweisen. Besonders störend sind solche regulatorischen Eingriffe bei Betrieben wie der Swisscom, die zu 49 Prozent Privat- und Kleinaktionären im In- und Ausland gehört. Es ist ferner davon auszugehen, dass die Attraktivität, sich finanziell an einem solchen Betrieb zu beteiligen, stark abnehmen würde.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) erwartet, dass der Ständerat diesen nationalrätlichen Entscheid vor dem Hintergrund aller nachteiligen Konsequenzen nochmals überprüft.