Inländervorrang wird vertieft geprüft

15. April 2016 News

Die staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will die Vorschläge des Bundesrats zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative ergänzen. Sie verlangt, dass die Bundesverwaltung insbesondere den Inländervorrang unter die Lupe nimmt. Die Arbeitgeber unterstützen sämtliche der von der SPK-N beschlossenen Massnahmen.

Die Anfang März vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative wird nun von der staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) beraten. Diese hat entschieden, auf die Vorlage einzutreten; eine Rückweisung an den Bundesrat wurde deutlich abgelehnt. Gleichzeitig verlangt die Kommission, dass verschiedene Optionen für das künftige Zuwanderungsregime vertieft geprüft werden – darunter der viel diskutierte Inländervorrang. Unmissverständlich wurde zudem bekräftigt, dass an den bilateralen Verträgen mit der EU unter allen Umständen festgehalten werden soll.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst dieses Vorgehen: Die Unternehmen benötigen endlich wieder Planungssicherheit mit Blick auf die Rekrutierung benötigter Arbeitskräfte, weshalb ein weiteres Aufschieben dieses zentralen Dossiers verfehlt wäre. Vielmehr gilt es, die Umsetzung zügig voranzutreiben.

Die Prüfung und Konkretisierung des Konzepts des Inländervorrangs ist insbesondere deshalb zu begrüssen, weil dadurch eine Diskussionsgrundlage geschaffen wird, die mehr als bloss ein Gedankenmodell ist, hinter dem jede und jeder etwas anderes versteht. Zum jetzigen Zeitpunkt ist fast ausschliesslich von der Arbeitslosenquote die Rede, die jedoch nach Ansicht des SAV gewichtige Nachteile hat. Beispielsweise drückt die Arbeitslosenquote ein allfälliges «Matching»-Problem zwischen Arbeitsangebot und -nachfrage nicht aus. Aus Sicht des SAV muss deshalb die Anwendung der Arbeitslosenquote pro Berufsgruppe – und nicht pro Branche – als Indikator berücksichtigt werden. Eine solche berufsbezogene Prüfung der Arbeitslosigkeit setzt allerdings klar definierte Berufsbezeichnungen voraus, was für gewisse Berufsgruppen gegenwärtig nicht gegeben ist. Um ein gesamtheitlicheres Bild der jeweiligen arbeitsmarktlichen Lage zu erhalten, sind neben der berufsbezogenen Arbeitslosigkeit weitere Indikatoren auf deren Eignung hin zu überprüfen.