Inländervorrang nach französischer Art

28. März 2017 News

Die ausschliessliche Verwendung der französischen Sprache auf Baustellen – das sieht die in einigen Regionen Frankreichs geltende «Molière-Klausel» vor. Sicherheitsmassnahme für die einen, versteckter Inländervorrang für die anderen: Die Vorschrift spaltet die politische Elite unserer westlichen Nachbarn. In der Schweiz wäre eine solche Regelung aufgrund der Vielsprachigkeit nicht durchführbar.

Inmitten des auf Hochtouren laufenden französischen Präsidentschafts-Wahlkampfs flammt die politische Debatte um die «Molière-Klausel» auf. Worum geht es? Die Klausel hat zum Ziel, die Verwendung der französischen Sprache auf Baustellen vorzuschreiben. Dazu werden die öffentlichen Ausschreibungen mit einem entsprechenden Passus ergänzt. Für den Fall, dass die Angestellten kein Französisch sprechen, muss das Unternehmen einen Dolmetscher zur Verfügung stellen.

Von der Vorschrift betroffen sind die 286’000 in Frankreich aktiven entsandten Arbeitnehmenden. Mehr als die Hälfte davon ist auf dem Bau tätig. Erstmals wurde die «Molière-Klausel» im Mai 2016 von der Stadt Angoulême eingeführt. Seither hat das neue Modell in ganz Frankreich Schule gemacht: Mehrere Regionen haben die Klausel unter dem Vorwand eingeführt, die Sicherheitsvorschriften auf den Baustellen würden damit besser verstanden. Implizit wird dadurch aber auch versucht, den Zustrom entsandter Arbeitnehmender aus europäischen Tieflohnländern zu begrenzen und unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Die Angst vor dem polnischen Klempner geht nach wie vor um.

Die Meinungen in der Politik über die «Molière-Klausel» sind geteilt. Die Regierung lehnt sie als diskriminierend und unnötig ab. Es gibt keine Zahl, die belegt, dass es mehr Unfälle auf den Baustellen gibt, wenn die Arbeiter nicht alle Französisch sprechen. In der Exekutive sorgt man sich auch um mögliche Nachteile für die insgesamt 200’000 französischen Entsandten in der EU. Die politische Rechte hingegen verteidigt die Sprachklausel: Die Gemeinden, die sie eingeführt haben, sind allesamt von Republikanern regiert. Und François Fillon zieht offenbar eine Ausweitung auf nationale Ebene in Betracht.

Die Sozialpartner sind eher skeptisch. Die Gewerkschaften lehnen diesen verkappten Inländervorrang ab und bevorzugen die «Zola-Klausel», die auf den Schutz der Arbeiter durch vermehrte Kontrollen auf den Baustellen setzt. Die Arbeitgeberorganisation MEDEF bzw. deren Präsident Pierre Gattaz hat sich letzthin kritisch zur Klausel geäussert. Während die Verwendung des Französischen auf Baustellen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich wünschbar sei, bestehe mit dieser Vorschrift jedoch das Risiko eines Abdriftens in ein nationalistisches Fahrwasser.

In der Schweiz wäre die Einführung einer solchen Regelung nicht nur undurchführbar (was tun in zweisprachigen Kantonen?). Sie wäre auch unnötig, da unser Land mit den flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr – ganz im Unterschied zu Frankreich – über ein wirksames Instrumentarium zur Bekämpfung von Missbrauch in Zusammenhang mit entsandten Arbeitnehmenden verfügt.