Der Nationalrat schlägt zur Finanzierung der 13. AHV-Rente weiterhin eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozent vor. Damit hält er an jener Kompromissvariante fest, die auch die Wirtschaftsverbände unterstützen. Da der Ständerat nach wie vor eine Mischfinanzierung über Lohnbeiträge (Erhöhung um 0,3 Prozent) und Mehrwertsteuer (Erhöhung um 0,4 Prozent) vorsieht, ist auch nach drei Debattenrunden keine Einigung zustande gekommen. Eine Einigungskonferenz, bestehend aus je 13 Mitgliedern der Sozialkommissionen beider Räte, wird nun einen Vorschlag zur Differenzbereinigung vorlegen – noch in der Sommersession stimmen beide Räte über diesen Vorschlag ab. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist klar: Die Wirtschaft bietet Hand für eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer, um die Finanzierung der 13. AHV-Rente für die nächsten Jahre sicherzustellen. Eine Erhöhung der Lohnbeiträge lehnt die Wirtschaft entschieden ab. Mittelfristig braucht es echte Reformen für die breite Bevölkerung und den Standort Schweiz und keine blinde weitere Erhöhung von Steuern und Abgaben.
Keine Einigung bei der 13. AHV-Rente: Nun muss die Einigungskonferenz einen mehrheitsfähigen Finanzierungsvorschlag vorlegen
Der Nationalrat wehrt sich weiterhin standhaft gegen höhere Lohnbeiträge zur Finanzierung der 13. AHV-Rente. Er spricht sich für ein Modell aus, das eine befristete Mehrwertsteuererhöhung bis Ende 2033 vorsieht. Auch die Wirtschaft trägt diese Finanzierungsvariante mit. Nach drei Debattenrunden, in denen keine Einigung zustande kam, berät nun die Einigungskonferenz, bestehend aus je 13 Mitgliedern aus Ständerat und Nationalrat, über eine Lösung.