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Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist der Dachverband von gegen 80 regionalen und branchenweiten Arbeitgeberorganisationen. Er wurde 1908 in der juristischen Form eines Vereins als Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen gegründet. Sein Sitz befindet sich in Zürich. Neben economiesuisse, mit dem eine enge Arbeitsteilung besteht, und dem Schweizerischen Gewerbeverband gilt der Schweizerische Arbeitgeberverband als Spitzenverband der Wirtschaft, der gemäss Verfassung zur Vernehmlassung in eidgenössischen Angelegenheiten eingeladen wird.
| Mitgliederbestand |
Dem Arbeitgeberverband sind 35 Branchenarbeitgeberverbände und 40 lokale oder regionale Arbeitgeberverbände angeschlossen. Unter speziellen Voraussetzungen kann der Arbeitgeberverband auch einzelne Firmen als Mitglieder aufnehmen. Die in den Mitgliedorganisationen des Arbeitgeberverbandes zusammengeschlossenen Unternehmen beschäftigen weit über 1 Million Arbeitnehmer.
Die Mitglieder finden Sie mit anklicken von «Mitgliederverzeichnis ».
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| Mitgliederversammlung |
Die Mitgliederversammlung besteht aus Vertretern der angeschlossenen Mitgliedverbände. Die Zahl der Stimmrechte wird nach Massgabe des Mitgliederbeitrages festgelegt. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ; sie entscheidet über die grundlegenden Fragen der Verbandspolitik, nimmt die Wahlen vor und genehmigt Jahresrechnung und Jahresbericht. |
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| Vorstand |
Der Vorstand besteht aus je einem Vertreter der angeschlossenen Branchenverbände, aus Vertretern von Regionalverbänden und bis zu fünf weiteren frei zu wählenden Mitgliedern. Der Vorstand bestimmt die Richtlinien der Verbandspolitik; er entscheidet über grundsätzliche Stellungnahmen des Verbandes und Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern. Er wählt aus seiner Mitte Präsident, Vizepräsident, Quästor und die übrigen Mitglieder des Vorstandsausschusses. Die Mitglieder finden Sie unter «Vorstand». |
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| Vorstandsausschuss |
Der Vorstandsausschuss besteht aus 10 bis 14 Vorstandsmitgliedern. Er genehmigt das Budget, beschliesst über wichtige Eingaben, Umfragen und verbandsinterne Aktionen und wirkt mit bei der Pflege der Beziehungen zu Behörden, Dachverbänden der Wirtschaft und bei der Koordination der Arbeitgeberpolitik der Mitgliedverbände. Die Mitglieder finden Sie unter «Vorstandsausschuss». |
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| Präsident |
Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes ist Rudolf Stämpfli, Stämpfli AG, Bern. Die weiteren Mitglieder der Verbandsorgane finden Sie unter «Vorstand» oder «Vorstandsausschuss». |
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| Geschäftsstelle |
Die Geschäftsstelle wird von einem Direktor, einem Vizedirektor und vier Mitgliedern der Geschäftsleitung geführt. Die wesentlichen Arbeitsgebiete der Geschäftsstelle sind:
- Beschäftigungs- und Arbeitsmarktfragen
- Arbeitsrecht und Gesamtarbeitsverträge
- Sozialpolitik
- Ausbildung
- Internationale Arbeitgeberpolitik.
Die Geschäftsstelle ist Herausgeber der Publikation SCHWEIZER ARBEITGEBER ».
Die Geschäftsstelle finden Sie unter «Geschäftsstelle» oder unter «Kontakt».
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