| Hegibachstrasse 47, 8032 Zürich, Tel. 044 421 17 17 |
|
zurück |
|
|
Nachtarbeit ohne Wechsel: Ja zur Vereinfachung im Arbeitsgesetz Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt in der Anhörung zum Thema Nachtarbeit ohne Wechsel die redaktionelle Anpassung eines Artikels zum Arbeitsgesetz. Er weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Präzisierungen in der Verordnung der Klar- und Einfachheit dienen. Hingegen darf sich daraus keine Verschärfung der bisherigen Praxis ergeben. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Artikels 30 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz soll die Praxis des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) auf Stufe Verordnung festgeschrieben werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsgrundlage grundsätzlich bestätigt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) lehnt die zusätzlichen Restriktionen ab, welche das Seco mit verschiedenen Formulierungen eingebracht hat. Die Stellungnahme des SAV zur Anhörung «Nachtarbeit ohne Wechsel» ist als PDF verfügbar. 12.04.2010 |
|
|
|
© SCHWEIZERISCHER ARBEITGEBERVERBAND |
| Suchen |