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Neue Richtlinie über Europäischen Betriebsrat: Auswirkungen auf international tätige schweizerische Unternehmen

Die EU-Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR) schreibt international tätigen Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten im EWR vor, einen EBR zu bilden oder ein vergleichbares Verfahren der Information und Anhörung der Arbeitnehmenden einzurichten. Die Richtlinie wurde nun überarbeitet und muss bis Juni 2011 umgesetzt werden. Welcher Handlungsbedarf besteht für international tätige schweizerische Unternehmen?

Der Artikel zur neuen Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat im "Schweizer Arbeitgeber" kann als pdf herunter geladen werden.



23.09.2009
© SCHWEIZERISCHER ARBEITGEBERVERBAND

 
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