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Der Arbeitsfriede in der Schweiz ist gefährdet Nimmt man verschiedene Äusserungen von Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, zum Nennwert, gehört der Arbeitsfriede auf den Scheiterhaufen der Geschichte. Der Chef des grössten Arbeitnehmerverbandes wirft fahrlässig eine bald siebzigjährige Tradition des Arbeitsfriedens über Bord. Zwar beteuern unsere Gewerkschaftsfunktionäre bei passender Gelegenheit immer wieder ihre Vertragstreue und loben die schweizerische Sozialpartnerschaft. Kommt es aber auf diese Vertragstreue wirklich an wie beim mehrwöchigen Streik in Reconvilier im Berner Jura, entpuppen sich diese Worte als Schall und Rauch. Der von der Belegschaft ausgelöste Streik in der Firma Boillat gilt als wilder Streik und verstösst damit gegen eine der vier zwingenden Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, wenn ein Streik verfassungsmässig sein soll. Vier Gründe, weshalb der Streik illegal ist Weshalb ist der Streik illegal? Dieser lange Arbeitskampf verletzt gleich sämtliche Anforderungen unseres höchsten Gerichts:
Alle diese kumulativen Verstösse werden von der Gewerkschaft Unia hingenommen und nun vom höchsten Gewerkschafter des Landes auch noch weissgewaschen. Das darf die Schweiz so nicht hinnehmen! Die Firma Swissmetal ist Mitglied des Arbeitgeberverbandes der Schweizer Maschinenindustrie und dem bekannten "Friedensabkommen" unterstellt. Damit darf während der Laufzeit des Vertrages unter keinem Titel gestreikt werden. Die schwachen Rechtfertigungen des Gewerkschaftspräsidenten verfangen nicht: Ein nicht passendes Verhalten der Geschäftsleitung, ein angeblicher Bruch von Versprechen, eine schwierige Kommunikation, das sind alles keine Rechtfertigungsgründe. Es ist nicht erlaubt, bei Fehlverhalten der anderen Partei das Recht einfach in die eigenen Hände zu nehmen. Welches Vorgehen wäre nach Meinung des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes angezeigt gewesen? Im GAV der Maschinenindustrie ist ein Schlichtungsverfahren vorgesehen, das über den Verbandsbeizug zwingend zu einem Schiedsgericht führen muss. Ausserdem gibt es auch kantonale und eidgenössische Einigungsstellen für Arbeitskonflikte. Diese wurden allesamt nicht angerufen. Die Unia als Vertragspartner wäre aber verpflichtet gewesen, die Belegschaft auf diesen Vertragsweg zu weisen. Sie hat mit Verletzung ihrer Einwirkungspflicht den Arbeitsfrieden ebenso gebrochen wie die Belegschaft. Der eben auf Beginn dieses Jahres erneut vereinbarte Arbeitsfriede erweist sich seitens dieser Gewerkschaft somit als leeres Versprechen. Solch unakzeptables Verhalten ist ganz klar und deutlich zu verurteilen. Das Vertrauen in den Vertragspartner Unia schwindet Die Gewerkschaft ist wegen ähnlicher Vergehen im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen schon mehrfach - auch strafrechtlich - verurteilt worden. Allmählich schwindet das Vertrauen in diesen Sozialpartner. Die Unia ist kein glaubwürdiger Vertragspartner mehr. Dass der oberste Gewerkschaftsführer dieses vertragsbrüchige Verhalten mit seltsamen Rechtfertigungen weisswaschen will, ist bedenklich. Als Anwalt müsste er die glasklare juristische Ausgangslage kennen. Mit Verbalradikalismus tut er seine Aufgabe nicht. Und zudem: Mitgliederwerbung kann dies auch nicht sein, denn wer heute den Streik noch propagiert, indem er ihn als wirksames Mittel der sozialpolitischen Auseinandersetzung preist, der lebt in einem vergangenen Jahrhundert. Den Gewerkschaften sei in diesem Zusammenhang der Smuv-Präsident Konrad Ilg in Erinnerung gerufen, der festhielt: "Mir ist aus der Geschichte unseres Verbandes kein einziger Streik bekannt, der in wichtigen gewerkschaftlichen Fragen von grossem Erfolg gewesen wäre." Das hat bis heute Gültigkeit. Hier wird mit dem Feuer gespielt. Weder rettet ein solcher Streik die Arbeitsplätze - einer Firma, notabene, die erst vor zwei Jahren von Grund auf saniert werden musste -, noch ist er im Interesse des Werkplatzes Schweiz. Der Arbeitsfriede ist für das Ansehen und den Wert der Schweiz als Produktionsstandort lebenswichtig. Wer auf diese fahrlässige Weise diesen Standort gefährdet, gefährdet ganz direkt den Erfolg des Werkplatzes Schweiz. Und das wird sich direkt auf die Arbeitsplätze derjenigen Menschen auswirken, die der Gewerkschaftspräsident zu schützen vorgibt. 07.03.2006 |
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