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Lärm bei der Arbeit

Tag für Tag sind in Europa Millionen von Arbeitnehmenden Lärm bei der Arbeit und damit verbundenen Gefährdungen ausgesetzt. Ein Factsheet der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz informiert über die wichtigsten Aspekte des Lärms, Rechtsvorschriften und Gegenmassnahmen.

In der verarbeitenden Industrie und im Bauwesen liegt das Lärmproblem auf der Hand. Es tritt jedoch auch in anderen Arbeitsumgebungen auf: von Callcentern über die Landwirtschaft bis hin zu Gastronomiebetrieben. Lärmbedingter Hörverlust ist die am häufigsten gemeldete Berufskrankheit in der EU. So leiden 7 % aller Arbeitnehmenden in Europa infolge ihrer Arbeitstätigkeit an Gehörschäden. Mindestens jeder fünfte muss bei der Hälfte seiner Äusserungen am Arbeitsplatz laut sprechen, um verstanden zu werden.

Welche Gefahren gehen von Lärm aus? Übermässiger Lärm kann zu Taubheit führen, die Belastung wirkt sich nachweislich auf das Herz-Kreislauf-System aus oder  es kann arbeitsbedingter Stress resultieren. Auch erhöhen hohe Lärmpegel das Unfallrisiko, indem sie das Hören und die sprachliche Verständigung erschweren. Laut der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind zum Beispiel LkW-Fahrer Lautstärken von bis zu 89 Dezibel ausgesetzt, das Personal eines Nachtclubs wird mit bis zu 100 Dezibel belastet.

Im Jahr 2003 wurde eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden erlassen. Diese Richtlinie zur Gefährdung durch Lärm muss bis zum 15. Februar 2006 in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten integriert werden. Artikel 5 Absatz 1 besagt, dass unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der Verfügbarkeit entsprechender Mittel „die Gefährdung aufgrund der Einwirkung von Lärm am Entstehungsort ausgeschlossen oder so weit wie möglich verringert werden muss“. In der Richtlinie wird zudem ein neuer Tages-Expositionsgrenzwert von 87 Dezibel festgesetzt.

Weitere Informationen zu Lärm und Gesundheitsschutz unter http://agency.osha.eu.int/publications/factsheets/56/de/index.htm



17.06.2005
© SCHWEIZERISCHER ARBEITGEBERVERBAND

 
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