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FAQ FAQ: Häufige Fragen an den Schweizerischen Arbeitgeberverband. 1. Erteilt der Schweizerische Arbeitgeberverband auch Rechtsauskünfte? 2. Wo kann man einen Überblick über die einzelnen Sozialversicherungen erhalten? 3. Wo finde ich zusätzliche Informationen zu den Themen Wirtschaft, Arbeit und soziale Sicherheit? 4. Welches sind offizielle Feiertage in der Schweiz und in den Kantonen?
- Arbeitgeber erhalten Rechtsauskünfte bei ihrem lokalen, regionalen oder kantonalen Arbeitgeberverband, bei Gewerbeverbänden oder bei einem entsprechenden Branchenverband. Weiter besteht die Möglichkeit, sich beim Schweizerischen Anwaltsverband www.swisslawyers.com zu erkundigen.
Neben einem umfassenden Überblick über die einzelnen Versicherungen bietet der "Ratgeber Sozialversicherungen" des Bundesamts für Sozialversicherungen
Zum Beispiel unter www.ch.ch führt ein Wegweisersystem durch die Verwaltungsstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Das Informationsportal der Schweizerischen Bundeskanzlei gibt Antwort auf administrative Fragen des täglichen Lebens und verbindet Sie direkt mit den verantwortlichen Verwaltungsstellen. Weitere Informationen sind erhältlich unter www.seco.admin.ch (Staatssekretariat für Wirtschaft) und www.bfs.admin.ch (Bundesamt für Statistik).
Die Feiertage sind in der Schweiz ausserordentlich unterschiedlich geregelt. Es gibt einen einzigen eidgenössischen Feiertag, der gemäss Art. 20a des Arbeitsgesetzes überall einzuhalten ist, der 1. August (Bundesfeiertag). Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis: Die Lohnzahlung für die an Feiertagen ausfallende Arbeitszeit ist eine Frage zivilrechtlicher Natur und als solche der kantonalen Gesetzgebung entzogen. Der für das Zivilrecht zuständige Bundesgesetzgeber hat darauf verzichtet, eine gesetzliche Lohnzahlungspflicht für Feiertage vorzuschreiben. Die Lohnzahlung ist somit nötigenfalls durch vertragliche Abmachung zu regeln. Daneben gelten in den Kantonen gewisse weitere Feiertage, die den Sonntagen nicht gleichgestellt sind, aber faktisch in der Regel gleich behandelt werden. Einen Überblick über Feiertage in der Schweiz und in Europa bietet die Site www.feiertagskalender.ch 04.01.2010 |
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