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FAQ

FAQ: Häufige Fragen an den Schweizerischen Arbeitgeberverband.

1. Erteilt der Schweizerische Arbeitgeberverband auch Rechtsauskünfte?

2. Wo kann man einen Überblick über die einzelnen Sozialversicherungen erhalten?

3. Wo finde ich zusätzliche Informationen zu den Themen Wirtschaft, Arbeit und soziale Sicherheit?

4. Welches sind offizielle Feiertage in der Schweiz und in den Kantonen?



1. Erteilt der Schweizerische Arbeitgeberverband auch Rechtsauskünfte?
 
Rechtsauskünfte werden nur an die Mitgliederverbände des Schweizerischen Arbeitgeberverbands erteilt.

- Arbeitgeber erhalten Rechtsauskünfte bei ihrem lokalen, regionalen oder kantonalen Arbeitgeberverband, bei Gewerbeverbänden oder bei einem entsprechenden Branchenverband. Weiter besteht die Möglichkeit, sich beim Schweizerischen Anwaltsverband www.swisslawyers.com zu erkundigen.
- Arbeitnehmer erhalten beim jeweiligen Branchenverband (Gewerkschaft), bei einer Angestelltenorganisation Auskunft. Daneben gibt es weitere Rechtsauskunftsstellen bei Interessenverbänden wie z.b. dem Mieterverband oder bei Zeitschriften wie z.B. dem Beobachter. Viele Städte und Gemeinden haben ebenfalls Rechtsauskunftsstellen, ebenso Gerichte.


2. Wo kann man einen Überblick über die einzelnen Sozialversicherungen erhalten?

Neben einem umfassenden Überblick über die einzelnen Versicherungen bietet der "Ratgeber Sozialversicherungen" des Bundesamts für Sozialversicherungen
http://www.bsv.admin.ch/kmu/index.html?lang=de
praxisnahe Wege und einfache Antworten zur Problemlösung im Einzelfall. Unter anderem sind Musterbriefe sowie ein Adress- und Rechtsmittelverzeichnis erhältlich.


3. Wo finde ich zusätzliche Informationen zu den Themen Wirtschaft, Arbeit und soziale Sicherheit?

Zum Beispiel unter www.ch.ch führt ein Wegweisersystem durch die Verwaltungsstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Das Informationsportal der Schweizerischen Bundeskanzlei gibt Antwort auf administrative Fragen des täglichen Lebens und verbindet Sie direkt mit den verantwortlichen Verwaltungsstellen. Weitere Informationen sind erhältlich unter www.seco.admin.ch (Staatssekretariat für Wirtschaft) und www.bfs.admin.ch (Bundesamt für Statistik).


4. Welches sind offizielle Feiertage in der Schweiz und in den Kantonen?

Die Feiertage sind in der Schweiz ausserordentlich unterschiedlich geregelt. Es gibt einen einzigen eidgenössischen Feiertag, der gemäss Art. 20a des Arbeitsgesetzes überall einzuhalten ist, der 1. August (Bundesfeiertag).
Alle anderen Feiertage werden kantonal oder lokal festgelegt. Deren Zahl ist recht unterschiedlich. Gemäss Arbeitsgesetz, Artikel 20a, können die Kantone ausser dem 1. August höchstens acht weitere Feiertage im Jahr den Sonntagen gleichstellen und sie nach Kantonsteilen verschieden ansetzen. An diesen Feiertagen sind dementsprechend alle Bedingungen einzuhalten, die für Sonntagsarbeit gelten. Eine Liste dieser gesetzlichen kantonalen Feiertage, die den Sonntagen gleichgestellt sind, findet man in der Regel auf den Webseiten der kantonalen Verwaltungen.

Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis:

Die Lohnzahlung für die an Feiertagen ausfallende Arbeitszeit ist eine Frage zivilrechtlicher Natur und als solche der kantonalen Gesetzgebung entzogen. Der für das Zivilrecht zuständige Bundesgesetzgeber hat darauf verzichtet, eine gesetzliche Lohnzahlungspflicht für Feiertage vorzuschreiben. Die Lohnzahlung ist somit nötigenfalls durch vertragliche Abmachung zu regeln.
Die Beschäftigung von Arbeitnehmern an jenen Feiertagen, welche die Kantone den Sonntagen gleichgestellt haben, bedarf einer Bewilligung für Sonntagsarbeit und eventuell auch einer Polizeierlaubnis gemäss dem kantonalen Ruhetagsgesetz. Keiner Bewilligung bedürfen jedoch Betriebe, die vom Verbot der Sonntagsarbeit ausgenommen sind (Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz).

Daneben gelten in den Kantonen gewisse weitere Feiertage, die den Sonntagen nicht gleichgestellt sind, aber faktisch in der Regel gleich behandelt werden.
Schliesslich gibt es auch bloss lokale Feiertage oder Halbtage, wie z.B. das Sechseläuten oder Knabenschiessen in Zürich oder die Fastnachtstage in verschiedenen Gegenden, die zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden.

Einen Überblick über Feiertage in der Schweiz und in Europa bietet die Site www.feiertagskalender.ch



04.01.2010
© SCHWEIZERISCHER ARBEITGEBERVERBAND

 
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