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Lohn: Was gilt bei einer Entlassung nach Kurzarbeit? Grundsätzlich hat ein Mitarbeitender, dem während oder nach einer Phase der Kurzarbeit gekündigt wird, keinen Anspruch auf Ersatz der Lohneinbusse während der Kurzarbeit. Der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung erlischt aber mit der Aussprache der Kündigung, und während der Kündigungsfrist ist (wieder) der volle Lohn zu bezahlen. Der Artikel zum Thema Arbeitsrecht, welcher im «Schweizer Arbeitgeber» erschien, ist als PDF verfügbar.
20.05.2010 |
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