Aktuell Aktuell
Sozialpolitik Sozialpolitik
Arbeitsmarkt Arbeitsmarkt
Arbeitsrecht Arbeitsrecht
Berufsbildung Berufsbildung
Medienmitteilungen Medienmitteilungen
«Schweizer Arbeitgeber» «Schweizer Arbeitgeber»
Portrait Portrait
Jahresberichte Jahresberichte
Mitglieder Mitglieder
Kontakt Kontakt
Bestellungen Bestellungen
Links Links
Français
Hegibachstrasse 47, 8032 Zürich, Tel. 044 421 17 17
zurück

Schutzalter 18 im Arbeitsgesetz bringt Vereinfachung

Der Nationalrat hat nach dem Ständerat das Schutzalter im Arbeitsgesetz von 20 auf 18 Jahre gesenkt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid, bringt er doch Vorteile für jugendliche Arbeitnehmende und Betriebe.

Das Arbeitsgesetz schreibt heute für jugendliche Arbeitnehmende ein Schutzalter von 19 Jahren und für Lehrlinge von 20 Jahren vor. Das soll sich nun ändern. Jugendliche sollen in Zukunft bereits mit 18 Jahren nachts und sonntags arbeiten dürfen. Das hat der Nationalrat als Zweitrat entschieden. Die Vorlage ist damit bereinigt und bereit für die Schlussabstimmungen in den beiden Kammern.

Schutzalter und Mündigkeitsalter sind nun gleich

Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist überzeugt, dass dieser Schritt sinnvoll ist und Vereinfachungen bringt. Weshalb? Das neue Schutzalter im Arbeitsrecht stimmt nun mit der Volljährigkeit im Zivilrecht überein, was im Alltag vereinfachend wirkt. Auch erhält die Schweiz ein Schutzalter, wie es bereits im europäischen und internationalen Recht gilt.

Die Senkung des Jugendschutzalters ist zudem ein Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. 18-jährige Lehrabgänger sind gegenüber erwachsenen Arbeitnehmenden nicht mehr benachteiligt, können sie doch neu ihren Beruf sofort und vollumfänglich ausüben. Das ist heute besonders in Branchen mit zweijähriger Berufsausbildung nicht möglich. Anzumerken ist zudem, dass nun auch Jugendliche ohne Lehre bei der Ausübung ihrer Tätigkeit freier sind. Kurz: Junge Arbeitnehmende können wie Erwachsene eingesetzt werden, dadurch steigen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Gegen Missbrauch gewappnet

Ein Schutzalter 18 heisst jedoch nicht, dass Betriebe Jugendliche in der Ausbildung übermässig einspannen können. Denn dem Gesundheitsschutz wird im Arbeitsgesetz genügend Rechnung getragen. Daneben zeigen Untersuchungen, dass die psychische wie auch physische Entwicklung beider Geschlechter mit 18 Jahren abgeschlossen ist. Schliesslich kann jungen Menschen, die oftmals ihre Nächte in Discos mit zum Teil sehr lauter Musik verbringen, durchaus auch Nacht- und Sonntagsarbeit an einem ergonomischen Arbeitsplatz zugemutet werden.

 



15.06.2006
© SCHWEIZERISCHER ARBEITGEBERVERBAND

 
   Anmeldung
   Personenfreizügigkeit
   Arbeit und Alter
   Arbeit und Gesundheit
   Arbeit und Armut
   Familie und Beruf
   Frau und Karriere
   FAQ

banner_alv

compasso_banner

logo_lg_160