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Verbotene Arbeitsvermittlung aus dem Ausland Die Vermittlung von Personal aus dem Ausland ist verboten. Daher kann ein Arbeitgeber in der Schweiz bestraft werden, wenn er Personal über ausländische Vermittlungs- und Verleihagenturen einstellt. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) wird bei seiner Aufsichts- und Vollzugsarbeit hinsichtlich des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermitlung und den Personalverleih hin und wieder mit der Tatsache konfrontiert, dass Personalverleihbetriebe in der Schweiz mit ausländischen Arbeitsvermittlern zusammen arbeiten. Mit anderen Worten gingen Hinweise ein, dass Verleihbetriebe sich wiederholt Arbeitnehmende durch ausländische Vermittlungsagenturen vermitteln liessen. Informationen zur verbotenen Arbeitsvermittlung können als pdf-Format herunter geladen werden (33 kb). Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang folgender Fall: Wie ist vorzugehen, wenn eine Firma Spezialisten braucht, die sie im Inland nicht findet? Kann sie einen ausländischen Vermittler mit der Suche beauftragen auf dem Gebiet, wo die Spezialisten zu finden sind (zum Beispiel in Norddeutschland und in England)? Oder bleibt nur der Umweg über Schweizer Firmen, die zu einem internationalen Unternehmen gehören, aber dafür allenfalls keine spezielle Erfahrung mit der gesuchten Berufsgruppe haben? Konkret hat in diesem Fall ein schweizerischer Arbeitgeber nur die Möglichkeit, Arbeitnehmer über einen inländischen Vermittler aus dem Ausland zu rekrutieren. In der Regel haben diese gute Kontakte ins Ausland und sollten eigentlich Zugang zu jeder Form von Spezialisten haben (sie arbeiten deswegen oft auch mit ausländischen Vermittlungsagenturen zusammen). Falls ein Arbeitgeber bereits Kontakt mit einem ausländischen Vermittler hat, der geeignete Spezialisten anbietet, muss er diesen darauf hinweisen, dass von Gesetzes wegen eine Vermittlung nur in Zusammenarbeit mit einem inländischen Vermittler zulässig ist. Grundsätzlich finden sich alle nötigen Informationen zu dieser Thematik auf der Seco-Internetseite unter http://www.treffpunkt-arbeit.ch/seco/site/de/M3/index (Link Private Arbeitsvermittlung). Es sei insbesondere auf das pdf-file "Verbotene Vermittlung und verbotener Verleih durch ausländische Vermittlungs- und Verleihagenturen" und das dazugehörige pdf-file "Merkblatt verschiedene Konstellationen" verwiesen.
12.08.2005 |
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