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Der Wirtschaft nicht noch ein Präventionsgesetz aufbürden

Das Bundesamt für Gesundheit plant ein Präventionsgesetz, das zur Förderung der allgemeinen Gesundheit dienen soll. Doch dies könnte eine weitere Regulierung für die Wirtschaft bedeuten.

Das Übergewicht in der Bevölkerung, der Alkoholkonsum, das Rauchen bei Jugendlichen: Solche Themen beschäftigen die schweizerische Gesundheitspolitik und machen die Gesundheitsprävention zum Thema. Die Gesundheitspolitik fällt in den Bereich des Bundesamts für Gesundheit (BAG), das sich rund um gesundheitspolizeiliche Aspekte und die allgemeine Gesundheit der Schweizer Bevölkerung kümmert. Auf der Arbeitgeberseite ist jedoch das Thema Gesundheitsschutz unter anderem durch das Arbeitsgesetz (ArG), durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) und das Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) geregelt. Hier ist in den letzten Jahren viel geschehen. Doch nun plant das  BAG ein Präventionsgesetz, welches dem Gesundheitsschutz im Allgemeinen Schub verleihen soll. Was heisst das nun für die Arbeitswelt und insbesondere für die Arbeitgeber?

Grund genug für Nationalrat Robert Keller (SVP), mit einer Interpellation den Bundesrat zu fragen, ob ein Präventionsgesetz mehr Wirkung entfalten könne als die bestehenden Gesetze und darauf fussende Präventionskampagnen. Auch will er wissen, ob und welche zusätzlichen Anforderungen an die Arbeitgeber das neue Gesetz bringen würde sowie welche bereits bestehenden Vorschriften dadurch gestrichen werden könnten.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband erachtet ein zusätzliches, allumfassendes Präventionsgesetz als nicht angebracht. Die damit verbundenen administrativen und finanziellen Auflagen würden die Wirtschaft und Arbeitgeber zusätzlich belasten. Bereits wirkt die hohe Regulierungsdichte in der Schweiz wie ein Bremsklotz auf das Wachstum der Wirtschaft. Auch ist das Thema Gesundheitsschutz sowohl im Arbeitsgesetz als auch im Unfallversicherungsgesetz ausreichend geregelt. Der Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt ist auf dem Bestehenden aufzubauen und weiter zu entwickeln (vgl. Dossier "Arbeit und Gesundheit"). Falls die Gesundheitsprävention verstärkt werden soll, muss das im privaten Bereich geschehen.

 



13.04.2005
© SCHWEIZERISCHER ARBEITGEBERVERBAND

 
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