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Neue Verordnung zum Jugendarbeitsschutz und Schutzalter 18

Seit dem 1. Januar 2008 ist die neue Jugendarbeitsschutz-Verordnung in Kraft. Sie bezweckt den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der jungen Menschen bis zum 18. Altersjahr. Die neue Verordnung soll eine Erleichterung sowohl für Unternehmen als auch für Vollzugsbehörden bringen.

Die neue Jugendarbeitsschutz-Verordnung (Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz, ArGV 5) bezweckt den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Jugendlichen bei der Arbeit bis zum 18. Altersjahr. Dieses Ziel gilt für Jugendliche in Ausbildung, für jugendliche Berufstätige sowie für Kinder und Jugendliche, die in der Freizeit ihr Taschengeld aufbessern wollen. Am 28. September 2007 verabschiedete der Bundesrat die Verordnung und entschied, diese zusammen mit der vom Parlament beschlossenen Herabsetzung des Jugendschutzalters im Arbeitsgesetz auf 18 Jahre am 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen.

Weitere Informationen zur neuen Jugendarbeitsschutz-Verordnung:



10.03.2008
© SCHWEIZERISCHER ARBEITGEBERVERBAND

 
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