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Der Streik als neue Waffe der Unia?

Die Gewerkschaft Unia betont den Wert der Sozialpartnerschaft, erprobt aber in „Pilotversuchen“ gleichzeitig eine neue gewerkschaftliche Streikstrategie. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband kann es aber keine „Vertragstreue von Fall zu Fall“ geben. Sollte die Unia diesen Weg einschlagen, wäre ihre Beteiligung an Gesamtarbeitsverträgen abzusprechen.

Die Gewerkschaft Unia und der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Paul Rechsteiner, haben den lang dauernden Streik in Reconvilier damit rechtfertigen wollen, dass die neue Bundesverfassung in Artikel 28 Absatz 3 ein Recht auf Streik gewähre. Ein Streik sei dann rechtmässig, wenn die Arbeitgeberseite durch ihr schlechtes Verhalten dazu Anlass gebe, auch wenn im Gesamtarbeitsvertrag der absolute Arbeitsfriede vereinbart sei. Wenn ein Arbeitgeber die Grundlagen des Vertrages breche, etwa durch den Entzug der Existenzgrundlage der Beschäftigten oder durch Entlassung von gewerkschaftlichen Vertrauensleuten, könne er sich nicht mehr auf Vertragspflichten der Gegenseite berufen. Diese Begründung ist juristisch nicht haltbar. Das Vertragsrecht kennt keine Selbsthilfe. Wer glaubt, die andere Vertragspartei halte sich nicht an eine Vereinbarung, kann nicht einfach seinerseits den Vertrag brechen. Er muss vielmehr den Rechtsweg beschreiten, das heisst Klage erheben oder andere im Vertrag vorgesehene Rechtsmittel einsetzen.

Praxis des Bundesgerichts ausgeblendet

Diese gewerkschaftlichen Rechtfertigungsversuche übersehen die jahrelange ständige Praxis des Schweizerischen Bundesgerichtes. Auch nach dem Inkrafttreten von Artikel 28 der neuen Bundesverfassung hat das oberste Gericht immer vier Voraussetzungen für die Rechtmässigkeit eines Streiks genannt:

1. Der Streik muss sich auf Arbeitsbeziehungen konzentrieren. So sind z.B. politische Streiks nicht rechtmässig, mit denen auf die Behörden Druck ausgeübt werden soll.

2. Der Streik darf nicht einer vertraglichen Vereinbarung zur Einhaltung des Arbeitsfriedens widersprechen oder der Verpflichtung, sich einer Schiedsgerichtsbarkeit oder Vermittlung zu unterziehen.

3. Der Streik muss das Prinzip der Verhältnismässigkeit berücksichtigen. Er darf also nicht einschneidender als nötig geführt werden, er muss die Ausschöpfung des letzten Mittels sein, z.B. erst nach erfolglosen Einigungs- oder Schlichtungsversuchen geführt werden. In einem jüngsten Urteil (BGE 132 III, 122) wurde festgehalten, dass die Blockade von Eingängen oder das Verhindern der Auslieferung von Drucksachen nicht verhältnismässig sind und einen Streik illegal machen.

4. Es ergibt sich aus der langjährigen Rechtsprechung - auch wenn das im Wortlaut von Artikel 28 Bundesverfassung nicht enthalten ist -, dass ein Streik von einer Arbeitnehmerorganisation geführt werden muss. Der so genannte "wilde" Streik einer Belegschaft ist nicht zulässig.

Syndikales Aufplustern hat Methode

Aus dieser bundesgerichtlichen Rechtsprechung wird offensichtlich, dass der Streik in Reconvilier illegal war. Er wurde nicht von einer Gewerkschaft organisiert und geführt, sondern ist als "wilder" Streik entstanden. Er verletzte den im Gesamtarbeitsvertrag der Maschinenindustrie vertraglich vereinbarten Arbeitsfrieden. Er wurde ausgelöst, ohne vorher alle Schlichtungsverfahren gemäss GAV oder mit dem kantonalen Einigungsamt ausgeschöpft zu haben. Schliesslich wurde er auch nicht um vertraglich regelbare Gegenstände des Arbeitsverhältnisses geführt, sondern man versuchte, unternehmerische Entscheidungen zu verhindern.

Es ist in höchstem Masse bedauerlich, dass sich die Gewerkschaft Unia und der höchste Repräsentant der schweizerischen Gewerkschaften um diese klare Rechtsprechung foutieren. Offensichtlich muss der Aufstand in Reconvilier weissgewaschen werden, um der Belegschaft und der überwiegenden Volksmeinung im Berner Jura zu gefallen. Leider scheint dies nicht blosse Hilflosigkeit einer überforderten Gewerkschaft zu sein, sondern entspricht durchaus einer längerfristigen gewerkschaftlichen Strategie. Im Programm der Unia für die Jahre 2005 bis 2008 wird als Unia-Schwerpunkt bezeichnet, dass "exemplarische Abwehrkämpfe gegen Vertragsflucht und Vertragsverletzungen geführt werden sollen". Man will die "Fähigkeit stärken, kollektive Kämpfe inklusive Streiks zu führen ".

 Dieses syndikale Aufplustern hat also Methode, was nicht auf besonderes Selbstbewusstsein und ein souveränes Rollenverständnis hinweist. Gemäss GAV der Branche wäre die Gewerkschaft nämlich verpflichtet gewesen, mässigend auf die Arbeitnehmer einzuwirken und ihnen die Illegalität ihres Tuns klar vor Augen zu halten. Damit hätte auch die Ausrichtung von Streikgeldern entfallen müssen. Wenn dies eine neue gewerkschaftliche Strategie sein sollte, ergibt sich ein sozialpolitisch brisantes Problem: Wie kann man mit einer Gewerkschaft Verträge mit dem absoluten Arbeitsfrieden abschliessen, wenn gleichzeitig der Streik forciert werden soll und die Unrechtmässigkeit eines Arbeitskampfes einfach negiert wird. 

Mit "Streiktouristen" vor Bauplätzen demonstriert

Diese Widersprüchlichkeit hat offensichtlich auch den Schweizerischen Baumeisterverband bewogen, seine Vertragspolitik zu überdenken und mit der Unia grundsätzliche Gespräche zu führen. Es geht darum, ob unter solchen Voraussetzungen der Landesmantelvertrag wie bisher weitergeführt werden kann. Immer wieder stellt man fest, dass diese Gewerkschaft einzelne Baumeister attackiert, mit von aussen zugezogenen "Streiktouristen" vor Bauplätzen demonstriert oder diese gar blockiert, völlig unabhängig davon, ob die betroffenen Arbeitnehmer diese Aktion überhaupt unterstützen. In einigen Medien werden lauthals Vorwürfe über Verletzungen von Vertrag und Arbeitsgesetz gemacht, die sich im Nachhinein als falsch erweisen. Dabei geht es oftmals mehr um mediale Aufmerksamkeit als um wirkliche Verbesserungen für die Arbeitnehmer. So hat die Unia eine bemerkenswerte Fertigkeit entwickelt, Medien immer wieder Bilder von Fahnen schwingenden und einheitlich gekleideten "Streikenden" anzubieten, die mit Trillerpfeifen ausgerüstet für die gewünschte lärmende Kulisse sorgen.

Auf der andern Seite beschwört die Gewerkschaft immer wieder die Werte der Sozialpartnerschaft, rühmt sich der 500 Gesamtarbeitsverträge, die sie mitunterzeichnet hat und verlangt von der Arbeitgeberseite umfassende Einhaltung des Rechts. Diese zwiespältige Strategie irritiert. Sie ist wohl nur erklärbar, wenn man sich die Entwicklung der Gewerkschaft in den letzten Jahren vor Augen hält. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund verliert kontinuierlich Mitglieder; zählte er z.B. im Jahre 1985 noch 443'584 Mitglieder, sind es heute noch 384'816 Mitglieder. Die sinkenden Mitgliederzahlen führen zu finanziellen Nöten. Diese wiederum zwingen zu Fusionen und Einsparungen. Dies war ein wesentlicher Beweggrund zur Entstehung der Unia. Dennoch hat die Unia im ersten Jahr ihres Bestehens bereits ein Millionendefizit erwirtschaftet und muss Personal abbauen.

Es ist den Gewerkschaften nicht gelungen, im Angestelltenbereich Fuss zu fassen. Im Dienstleistungssektor gibt es eigentliche Gewerkschaftswüsten, die nicht fruchtbar gemacht werden können. Erstmals ist zum Beispiel im Gesamtarbeitsvertrag der Maschinenindustrie nicht mehr die Gewerkschaft Unia, ehemals SMUV, stärkste Vertragspartei, sondern es sind die Angestellten. Damit sieht sich die Unia plötzlich mit der Situation konfrontiert, dass die Verträge auch ohne sie abgeschlossen werden könnten. Schliesslich hat die lange Krise der neunziger Jahre wenig vertragliches Erfolgspotential eingeräumt. Konnten früher den Mitgliedern regelmässig beachtliche soziale Fortschritte und Lohnerhöhungen erkämpft werden, müssen seither "kleine Brötchen" gebacken werden. Mancher Arbeitnehmer wird sich fragen, wieso er noch hohe Gewerkschaftsbeiträge bezahlt, wenn seine Kaufkraft stagniert und sein Arbeitsplatz unsicherer geworden ist. In einzelnen Gewerkschaften haben auch bedeutsame personelle Wechsel stattgefunden. Waren früher zum Beispiel beim SMUV noch ehemalige Metallarbeiter am Ruder, die in den Betrieben von der Pike auf gelernt haben, wie man Arbeiter bei den Chefs vertritt, dominieren heute die politisch geschulten Akademiker, die noch nie an einer Werkbank gestanden haben.

Verluderung des Arbeitsrechts

So wird heute von einzelnen Funktionären verbal der Klassenkampf geprobt, und man hat den Eindruck, dass in "Pilotversuchen" eine neue gewerkschaftliche Streikstrategie ausprobiert werden sollte; der Zweck heiligt offensichtlich die Mittel. Für mediale Aufmerksamkeit und Mitgliederwerbung wird auch Illegalität in Kauf genommen. Prominente Gewerkschaftsführer sind ob dieser Taktik schon mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, was offenbar nicht weiter stört. Diese Verluderung des Arbeitsrechts kann nicht hingenommen werden. Die Rechtssicherheit ist für die Wirtschaft ein elementarer Pfeiler des Erfolgs; sie ist ein gewichtiger Standortvorteil gegenüber Ländern, wo vertragliche Leistungen vor den Gerichten kaum durchgesetzt werden können.

Die Arbeitgeber müssen die Einhaltung von Verträgen durch die Arbeitnehmerseite einfordern und durchsetzen können. Damit ist aber auch ein Weiteres verbunden: wer Verträge nicht einhält, verdient kein Vertrauen. Die schweizerische Sozialpartnerschaft basiert aber gerade auf diesem Vertrauen, das nicht nur für geschriebenes Recht, sondern vor allem auch für die künftige Bewältigung von neuen Herausforderungen elementar ist. Die Arbeitgeber müssen sich auf ihre Arbeitnehmer und deren betriebliche und ausserbetriebliche Vertretungen verlassen können, wenn unvorhergesehene Ereignisse, überraschende Entwicklungen und Schwierigkeiten mit Kunden und Lieferanten eintreten. Da muss es möglich sein, auch einmal etwas Ungewöhnliches zu verlangen, mit Überstunden zu kompensieren für schlechtes Wetter, Samstagsarbeit zu leisten, wenn wichtige Kunden in Not sind, und Ähnliches mehr.

Nicht auf zwei Hochzeiten tanzen

Die Schweiz ist nach wie vor ein streikarmes Land. Die wenigen Streiks verursachen mehr medialen Lärm als sie wirklich verdienen. Hingegen verdienten sie Aufmerksamkeit, wenn sie mehr wären als blosse Ausrutscher einer sonst funktionierenden Sozialpartnerschaft. Wären sie Zeichen einer grundlegend neuen Gewerkschaftsstrategie, die ihren Erfolg über Auseinandersetzung und Kampf sucht, müsste von Arbeitgeberseite eine klare Antwort gegeben werden. Wenn die gewerkschaftliche Strategie nur noch heissen sollte "Vertragstreue von Fall zu Fall" und wenn die Gewerkschaften ihre vermittelnde Rolle in Gesamtarbeitsverträgen nicht mehr wahrnehmen würden, ist solchen Partnern die Beteiligung an Verträgen abzusprechen. Man kann nicht auf zwei Hochzeiten tanzen. Die besonnene Arbeitnehmerschaft in der Schweiz hat mit Sicherheit kein Interesse an Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz. Das deutsche oder französische Beispiel wird bei uns nie Schule machen, dazu sind die erreichten Ergebnisse viel zu schlecht.

Von Dr. Peter Hasler, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes

(Dieser Beitrag erschien am 10.4.06 in der Neuen Zürcher Zeitung)



11.04.2006
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