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Schwarzarbeit bekämpfen: Kampagne informiert und sensibilisiert Am 1. Januar 2008 tritt das neue Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in Kraft. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die dazugehörige Kampagne, welche hinsichtlich Schwarzarbeit sensibilisieren und informieren soll. "Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Wer schwarzarbeitet oder schwarzarbeiten lässt, betrügt den Staat und die Gesellschaft um die geschuldeten Steuern und Sozialabgaben. Die Folgen zahlen alle", sagte Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, anlässlich der Lancierung der Sensibilisierungs- und Informationskampagne gegen die Schwarzarbeit. Die auf zwei Jahre angelegte Kampagne steht unter dem Motto "Keine Schwarzarbeit. Das verdienen alle." Schwarzarbeit verursacht Schaden in Milliardenhöhe Unter Schwarzarbeit wird eine entlöhnte, selbstständige oder unselbstständige Arbeit verstanden, bei deren Ausübung gegen Rechtsvorschriften verstossen wird. Als Schwarzarbeit gelten gemäss dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit folgende Tatbestände:
Die Schwarzarbeit bildet Teil der sogenannten Schattenwirtschaft. Deren Anteil am schweizerischen Bruttoinlandprodukt wird auf rund 9 % geschätzt, was etwa CHF 39 Mrd. jährlich entspricht. Verzerrte Wettbewerbsbedingungen durch Schwarzarbeit Schwarzarbeit schadet mehr als sie nützt. Bund und Kantone verlieren durch die Schwarzarbeit wichtige Einnahmen. Die Unternehmen leiden unter verzerrten Wettbewerbsbedingungen. Schwarzarbeit weicht den Arbeitnehmerschutz auf (Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzsicherheit und Lohndumping). Schwarzarbeitnehmende müssen z. B. bei Invalidität oder Arbeitslosigkeit unter Umständen erhebliche Nachteile in Kauf nehmen und haben im Alter oft keine oder nur eine reduzierte Rente. Zudem haben Schwarzarbeitnehmende keine Lohngarantie und keine Stellensicherheit. Das neue Bundesgesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit tritt zusammen mit der dazugehörigen Verordnung am 1. Januar 2008 in Kraft. Es soll in drei Stossrichtungen wirken: Erstens neue Anreize schaffen durch administrative Erleichterungen bei der Anmeldung von Arbeitnehmenden bei Sozialversicherungs- und Steuerbehörden. Zweitens Repressionen gegen Schwarzarbeitgebende verstärken; dazu gehören neue Kontrollorgane in den Kantonen sowie neue Sanktionsmöglichkeiten. Drittens die Bevölkerung sensibilisieren und das Bewusstsein für die Probleme der Schwarzarbeit schärfen. Die Massnahmen des neuen Gesetzes sind:
Weitere Informationen unter www.keine-schwarzarbeit.ch. Eine Checkliste für Arbeitgebende kann als pdf-Format heruntergeladen werden. 29.11.2007 |
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