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Ja zu Jugendschutz, aber Ausbildung darf nicht behindert werden

Der Schweizerische Arbeitgeberverband stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort der neuen Jugendschutzverordnung grundsätzlich zu. Wichtig jedoch ist, dass der Jugendschutz die Erfordernisse der Berufsbildung berücksichtigt.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt grundsätzlich die vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz. Kernpunkt ist, dass unter 18-Jährige nachts und sonntags nur arbeiten dürfen, sofern dies ihrer Ausbildung dient. In einer separaten Verordnung wird zudem festgelegt, in welchen Berufen Nacht- und Sonntagsarbeit möglich ist. Der Arbeitgeberverband steht positiv zum Ziel der Verordnung, die Gesundheit und die Sicherheit junger Arbeitnehmender zu schützen. Er ist jedoch der Meinung, dass der Jugendschutz die Erfordernisse der Berufsbildung zwingend berücksichtigen muss.

Die Lehrbetriebe haben ein grosses Interesse an gesunden und motiviert arbeitenden Auszubildenden. Behörden, Lehrmeister und Gewerkschaftsvertreter haben sich längst auf pragmatische Lösungen geeinigt, die den Anforderungen an eine gute Berufsausbildung einerseits und dem Schutzbedürfnis der Jugendlichen anderseits Rechnung tragen. Dies darf nicht durch neue Auflagen in Frage gestellt werden. Tatsache ist, dass sich Berufe verändern. In einigen Branchen ist es unumgänglich, dass die Lernenden auch in der Nacht und an Sonntagen ausgebildet werden. Daher sind die Besonderheiten der einzelnen Branchen zu berücksichtigen. Zudem sollten - unter Aufsicht einer befähigten Personund unter Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsvorschriften - (vermeintlich) gefährliche Arbeiten in der beruflichen Grundbildung kurzfristig möglich sein. Ziel der Ausbildung ist ja, diese unter fachkundiger Anleitung zu lernen.

Die Berufsbildung muss flexibel genug bleiben, um den sich ständig verändernden Anforderungen der Berufsbilder Rechnung tragen zu können. Die bestehenden Bestimmungen haben sich bewährt. Es besteht kein Grund, diese weiter zu verschärfen und dadurch die berufliche Grundbildung zu behindern. Der Arbeitgeberverband lehnt daher Bestimmungen ab, welche die Bedürfnisse einer praxisbezogenen Berufsausbildung einschränken.



11.05.2007
© SCHWEIZERISCHER ARBEITGEBERVERBAND

 
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