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Bundesgerichtsurteil: Vereinfachte Regelung für Nachtarbeitende Das Bundesgericht hat in einem Entscheid präzisiert, was unter dem Begriff «betriebliches Arbeitszeitsystem» zu verstehen ist. Das neue Urteil öffnet die Tür zu einer vereinfachten Regelung für Mitarbeitende, die dauernd oder regelmässig Nachdienst leisten. Gemäss dem Urteil des Bundesgerichts können Arbeitgeber für Nachtdienstleistende eine 4-Tage-Woche mit 36 Stunden als Vollzeitstelle festlegen. Durch diese verkürzte Wochenarbeitszeit entfällt die sonst für Nachtarbeit vorgeschriebene Ruhezeit. Der Auszug aus dem Bundesgerichtsurteil kann als pdf-Format herunter geladen werden. 14.07.2009 |
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