| Hegibachstrasse 47, 8032 Zürich, Tel. 044 421 17 17 |
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Arbeitsrecht: Welche Beweiskraft hat ein Arztzeugnis? Kann ein Arbeitgeber die Zuverlässigkeit eines Arztzeugnisses in Frage stellen oder muss er es in jedem Fall akzeptieren? Solche und weitere Fragen werden anhand konkreter Fälle in der neuen Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheide SAE 2007 des Schweizerischen Arbeitgeberverbands thematisiert. Das Beispiel ist aus der Praxis. Eine Beklagte stellt sich zunächst auf den Standpunkt, ein Kläger habe den Nachweis für seine Arbeitsunfähigkeit nicht erbracht. Die Annahme der Vorinstanz, sie habe dessen ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich nicht bestritten, treffe nicht zu. Vielmehr habe sie den Beweiswert der Arztzeugnisse an sich stets bestritten und wiederhole ihre Bestreitung an dieser Stelle. In der Broschüre mit der Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheide sind nachfolgend die Erwägungen des zuständigen Arbeitsgerichts angefügt. "Einem Arztzeugnis kommt kein absoluter Beweiswert zu" "Es trifft zwar zu, dass einem Arztzeugnis kein absoluter Beweiswert zukommt, doch ist darauf abzustellen, solange nicht begründete Zweifel an dessen Richtigkeit bestehen. Dabei können sich die Zweifel aus dem Arztzeugnis selbst ergeben, wenn etwa der Beginn der attestierten Arbeitsunfähigkeit mehrere Tage und ohne nachvollziehbare Gründe vor der Erstkonsultation liegt oder aus dem Verhalten des Arbeitsnehmers während der angeblichen Arbeitsunfähigkeit. Das Arztzeugnis selbst weckt keine Zweifel. Zum einen suchte der Kläger den Arzt innerhalb der reglementarischen Frist auf (obligatorischer Arztbesuch ab dem vierten Krankheitstag). Zum anderen hatte der Arzt keinen früheren Termin frei. Für die pauschale Behauptung, der Kläger habe regelmässig unabgemeldet frei genommen, jeweils entweder am Montag und Dienstag oder am Donnerstag und Freitag, und während der angeblichen Arbeitsunfähigkeit schwarz gearbeitet, liefert die Beklagte keinen Beweis (…)." Von Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis Lohnfortzahlung Nebst diesem arbeitsrechtlichen Entscheid zum Thema "Einzelarbeitsvertrag" finden sich in der neuen Broschüre Themen wie "Beendigung des Arbeitsverhältnisses", "Lohnfortzahlung" und "Krankheit". Angefügt ist zudem ein Stichwortverzeichnis und Gesetzesregister. Die Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheide SAE 2007 / JU-TRAV des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes kann auf dieser Website online bestellt werden unter der Rubrik "Bestellungen" oder direkt bei der Geschäftsstelle unter Tel. No. 044 / 421 17 17. 17.04.2008 |
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