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Der Erwerber eines Betriebs soll das Wahlrecht haben

Das heutige Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) bietet sachgerechte und praktikable Lösungen für Unternehmenssanierungen; es braucht deshalb keine Totalrevision des Insolvenzverfahrens. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst in der Vernehmlassung zur SchKG-Revision insbesondere, dass vorhandene Arbeitsverhältnisse bei einer Betriebsübernahme nicht mehr automatisch vom Erwerber übernommen werden müssen.

Die Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) sieht unter anderem eine wichtige Neuerung vor. Wird ein Betrieb übernommen, soll das Arbeitsverhältnis während der Nachlassstundung bei einem Konkurs oder einem Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung nur noch auf den Erwerber übergehen, wenn sich die involvierten Parteien auf einen solchen Übergang einigen. Damit kann in Zukunft der Erwerber bestimmen, mit wie vielen und welchen Arbeitnehmenden er den Betrieb weiterführen will. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst dieses neue Wahlrecht des Erwerbers. Indem der Personalbestand angepasst werden kann, wird es möglich, dass die Sanierung eines in Konkurs gefallenen Unternehmens gelingt. Das kann dazu führen, dass die rentablen Betriebsteile eines Unternehmens weitergeführt werden, während andere Teile reduziert oder geschlossen werden können.

Die vollständige Vernehmlassungsantwort des Schweizerischen Arbeitgeberverbands zur SchKG-Revision kann als pdf-Format herunter geladen werden.



11.05.2009
© SCHWEIZERISCHER ARBEITGEBERVERBAND

 
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