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Datenschutzgesetz: Keine amtliche Registrierung der Personaldossiers

Seit dem 1. Januar 2008 ist das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft. Seine Bestimmungen sind weiterhin bei der Datenbearbeitung im Arbeitsverhältnis zu beachten. Mit der Revision sind keine neuen Meldepflichten für Arbeitgeber entstanden. Dies stellt ein Artikel in Übereinstimmung mit der Haltung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands klar.

Der Artikel zum Datenschutzgesetz, der im "Schweizer Arbeitgeber" publiziert wurde, kann als pdf-Format herunter geladen werden.



16.07.2008
© SCHWEIZERISCHER ARBEITGEBERVERBAND

 
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