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Keine teure Neuregelung des Pikettdienstes in den Spitälern Der Schweizerische Arbeitgeberverband stimmt in seiner Anhörungsantwort der Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz nur teilweise zu. Einerseits lehnt er eine neue Regelung des Pikettdienstes für Spitäler aus Kostengründen ab. Anderseits unterstützt er die neuen Regelungen bei der Arbeitswochen-Dauer und bei der Nachtarbeitszeit. Mit der Verlängerung der Arbeitswoche wird den betrieblichen Interessen von Spitälern und Kliniken sowie Heimen und Internaten Rechnung getragen. Die Voraussetzungen dafür sind: Unmittelbar nach dem siebten Arbeitstag werden drei freie Tage gewährt, die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden im Durchschnitt von zwei Wochen ist einzuhalten und die Anzahl der zulässigen Stunden während des Tages und Abends wird auf neun begrenzt. Die betroffenen Branchen betrachten diese Punkte als angemessen. Die vorgeschlagene Lösung kommt den Bedürfnissen von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden entgegen. Ebenso beurteilt der Schweizerische Arbeitgeberverband in seiner Stellungnahme zur Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz die Neuregelung der Nachtarbeit als positiv. Die Bestimmung entspricht der bestehenden Globalbewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende haben mit diesen Regelungen allgemein gute Erfahrungen gemacht. Der Schweizerische Arbeitgeberverband befürwortet deshalb, dass diese Bestimmungen in die Verordnung übernommen werden. Hingegen lehnt er den Vorschlag entschieden ab, die Regelung des Pikettdienstes zu ändern. Dies würde zu einer Verschärfung der Rechtslage führen. Müsste der Pikettdienstleistende aus zwingenden Gründen in weniger als 30 Minuten am Einsatzort sein (Interventionszeit), hätte er Anspruch auf eine Zeitgutschrift von 20 % der gesamten Pikettzeit. Diese Regelung, die nur für Spitäler und Kliniken gelten würde, ist abzulehnen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband bedauert, dass trotz Verhandlungen der Sozialpartner keine Einigung innerhalb der betroffenen Branche gefunden werden konnte. Für ihn ist nicht einsichtig, weshalb der Pikettdienst in den Spitälern neu geregelt und mit verschärften Bestimmungen versehen werden sollte. Dies würde in einem ohnehin kostensensiblen Bereich zu einem neuen Kostenschub führen. 23.10.2008 |
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