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Datenschutzgesetz: Keine neuen Meldepflichten für Arbeitgeber

Das revidierte eidgenössische Datenschutzgesetz (DSG) ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. In einem Artikel wurde – in Übereinstimmung mit der Haltung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands – dargelegt, dass der Arbeitgeber zwar das DSG beachten, jedoch die Datensammlungen des Personalwesens nicht melden muss. Diese Meinung wird vom eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ausdrücklich gestützt.

Im Artikel "Keine amtliche Registrierung der Personaldossiers" (siehe auch Meldung vom 16. Juli 2008 auf dieser Site unter der Rubrik "Arbeitsrecht") vertrat Dr. Dieter Sigrist - er führt unter anderem das Sekretariat des Verbands Zürcherischer Kreditinstitute - die Meinung, dass mit der Revision keine neuen Meldepflichten für Arbeitgeber entstanden seien. Seine Ansicht, dass der Arbeitgeber zwar das DSG beachten, jedoch die Datensammlungen des Personalwesens nicht melden muss, wird nun vom eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ausdrücklich gestützt.

Für bestimmte Bereiche gelten im DSG besondere Regelungen zur Anmeldung von Datensammlungen. Die Ausnahmeregelungen stützen sich auf Art. 11a, Abs. 5 lit. a des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Demnach ist der Inhaber einer Datensammlung von der Anmeldung entbunden, wenn er die Daten aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung bearbeitet. Eine solche Ausnahme betrifft das Personalwesen.

Verschiedene Gesetze im Bereich von Obligationenrecht (OR), Sozialversicherungs- und Steuerrecht verpflichten den Arbeitgeber direkt oder indirekt, Daten über den Arbeitnehmer zu erheben, um sie bei Bedarf an Behörden weiterzugeben oder zum Beispiel für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses zu verwenden. Letzteres setzt umfangreichere Datenbestände zu Lebenslauf, Aus- und Weiterbildung sowie Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers voraus. Gesamthaft gesehen sind diese Datenbearbeitungspflichten umfassend genug, um einen Wegfall der Meldepflicht nach Art. 11a Abs. 5 lit. a DSG zu begründen.

Weitere Informationen zur Anmeldung von Datensammlungen unter
http://www.edoeb.admin.ch/dienstleistungen/00587/00966/index.
html?lang=de
.



22.10.2008
© SCHWEIZERISCHER ARBEITGEBERVERBAND

 
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