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Baumeisterverband trifft Massnahmen für vertragslosen Zustand

Da keine Lösung für die Fortführung des Landesmantelvertrages (LMV) absehbar ist, stellt sich das Bauhauptgewerbe auf einen vertragslosen Zustand ab 1. Oktober 2007 ein. Dazu haben die Delegierten des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV) wichtige Beschlüsse gefasst: die Gewährleistung der LMV-Arbeitsbedingungen für die Temporärangestellten, eine Lohnerhöhung für 2008 von durchschnittlich 2,7%, ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Werkmeister und Poliere sowie die Schaffung eines patronalen Bildungsfonds.

Nachdem sich die Baumeister bereits im Mai auf die Fortführung der LMV-Arbeitsbedingungen in einem eventuellen vertragslosen Zustand verpflichtet hatten, vereinbarten sie nun mit swissstaffing, dem Verband der schweizerischen Personaldienstleister, dass dessen Mitgliedfirmen ihr Personal gemäss den Vorgaben des SBV für seine eigenen Mitglieder anstellen. Somit gilt nach dem Wegfall des allgemeinverbindlich erklärten LMV dessen Inhalt sowohl für das Stammpersonal als auch für die Temporär-Arbeitnehmenden weiter. Der Vorwurf der Gewerkschaften, die Baumeister wollten die Beendigung des LMV zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen ausnutzen, fällt also ins Leere.

Dass die Baumeister keine Abbau-Strategie verfolgen, unterstrich die Delegiertenversammlung mit ihrem Beschluss, die Löhne der Mitarbeitenden in den SBV-Mitgliedfirmen ab 1. Januar 2008 durchschnittlich um 2,7 % anzuheben. Die Lohnverbesserung besteht aus einer generellen Lohnerhöhung von 1,3 % und einem individuellen Anteil von 0,7 %. Weitere 0,7 % kommen hinzu, die den Arbeitnehmenden bisher für den Parifonds Bau abgezogen worden waren.

Um die bisherige Finanzierung der Aus- und Weiterbildung auch nach dem Parifonds Bau sicherzustellen, beschloss die Delegiertenversammlung die Schaffung eines patronalen Bildungsfonds. Dieser wird ausschliesslich mit Arbeitgeberbeiträgen finanziert - 0,3 Lohnprozente bis Ende 2007 und 0,6 Lohnprozente ab 2008. Damit steigen die einschlägigen Kosten für die Arbeitgeber um das Doppelte. Der Leistungskatalog wird vom Parifonds übernommen, sodass sich für die Mitarbeitenden keine Änderungen ergeben.

Schliesslich ratifizierten die Delegierten einen neuen GAV mit dem Baukaderverband und der Schweizerischen Kaderorganisation. Dieser gilt für Poliere und Werkmeister und ersetzt den bisherigen Polier- Kadervertrag. Wesentliche Neuerungen sind die Eckwerte von 100 Mehr- und Minderstunden für die Arbeitszeitgestaltung und die Festlegung von Mindestlöhnen.



20.09.2007
© SCHWEIZERISCHER ARBEITGEBERVERBAND

 
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