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Jugendschutz soll Erfordernisse der Berufsbildung berücksichtigen Nacht- und Sonntagsarbeit für Jugendliche unter 18 Jahren soll nur im Ausnahmefall während der Ausbildung möglich sein. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt grundsätzlich diesen Kernpunkt eines Verordnungsentwurfs, den der Bundesrat zum Schutz von jugendlichen Arbeitnehmenden in die Vernehmlassung geschickt hat - der Jugendschutz sollte jedoch die Erfordernisse der Berufsbildung berücksichtigen. Das Parlament senkte im Sommer 2006 das Schutzalter von jugendlichen Arbeitnehmenden von 19 beziehungsweise 20 Jahren auf 18 Jahre. Nun hat der Bundesrat die Bestimmungen für den Jugendschutz überarbeitet. Sie gelten für Jugendliche in Ausbildung und als Berufstätige sowie für solche, die in der Freizeit ihr Taschengeld aufbessern wollen. Den entsprechenden Verordnungsentwurf hat der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband erachtet den Schutz junger Arbeitnehmender grundsätzlich als wichtig. Auch steht er positiv zum Kernpunkt des Verordnungsentwurfs, der eine Beschränkung der Nacht- und Sonntagsarbeit für Jugendliche unter 18 Jahren vorsieht. Diese soll nur noch zum Zweck der Berufsbildung möglich sein, und auch in diesem Fall gelten zusätzliche Einschränkungen. Der Verordnungsentwurf sieht unter anderem folgendes vor: Bis 15 Jahre gilt ein generelles Arbeitsverbot. Junge Menschen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen bei kulturellen, künstlerischen und sportlichen Darbietungen eingesetzt werden. Verboten sind ebenfalls gefährliche Arbeiten unter 16 Jahren. Dass diese aber bei der beruflichen Grundausbildung zugelassen werden sollen, erachtet der Arbeitgeberverband als richtig. Ziel der Berufsbildung ist ja, diese Arbeiten unter fachkundiger Anleitung zu lernen. Der Arbeitgeberverband ist der Meinung, dass der Jugendschutz die Erfordernisse der Berufsbildung berücksichtigen sollte. Sicherheit und Gesundheitsschutz sind bereits wesentliche Lerninhalte in Ausbildungen. Zudem sollte die Berufsbildung den laufenden und sich ständig verändernden Anforderungen der Berufsbilder Rechnung tragen. Die Vernehmlassung der Vorlage dauert bis zum 9. Mai 2007 und ist damit relativ knapp bemessen. Weitere Informationen - unter anderem eine separate Verordnung, in der festgelegt wird, für welche Berufe und in welchem Umfang Nacht- und Sonntagsarbeit zugelassen wird sowie eine Liste gefährlicher Arbeiten - sind erhältlich unter http://www.admin.ch/aktuell/00089/index.html?lang=de&msg-id=11245. 03.03.2007 |
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