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Regeln gegen überhöhte Managerlöhne: Bundesrat verabschiedet indirekten Gegenvorschlag zu Volksinitiative «gegen Abzockerei»

Der Bundesrat ergänzt die laufende Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts mit einer Zusatzbotschaft, die er dem Parlament als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «gegen die Abzockerei» unterbreitet.

Die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» (Initiative Minder) will den als überhöht empfundenen Vergütungen des obersten Managements von börsenkotierten Aktiengesellschaften einen Riegel schieben. Namentlich soll die Generalversammlung über die Gesamtvergütung von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Beirat abstimmen und jährlich die Verwaltungsratsmitglieder, den Präsidenten und den Vergütungsausschuss wählen. Abgangsentschädigungen, Vorauszahlungen und Prämien sollen verboten werden.

Bundesrat will Stellung der Aktionäre stärken

Die Verbesserung der Corporate Governance ist ein wesentliches Ziel der laufenden Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts. Verschiedene Neuerungen bezwecken das Gleichgewicht zwischen den Organen der Gesellschaft, eine ausreichende Transparenz bei den Vergütungen des obersten Managements und der gesellschaftsinternen Vorgänge sowie die Sicherung der Stellung der Aktionärinnen und Aktionäre als Eigentümerinnen und Eigentümer des Unternehmens.

Mit einer Ergänzung der Vorlage will nun der Bundesrat die Stellung der Aktionäre weiter verstärken. Die Erfahrungen der letzten Monate und Jahre hätten aufgezeigt, dass die Vergütungspolitik eines Unternehmens nicht der Selbstregulation überlassen bleiben kann. Nach den zusätzlichen Bestimmungen der Vorlage sollen deshalb insbesondere die Vergütungen des Verwaltungsrates von börsenkotierten Gesellschaften jährlich durch die Generalversammlung genehmigt werden müssen. Ferner soll die Klage auf Rückerstattung ungerechtfertigter Leistungen erleichtert werden.

Unternehmerische Flexibilität bei Entschädigung wahren

Der Bundesrat betont, dass der Gesetzesentwurf und die Volksinitiative in manchen Punkten übereinstimmen. Der Gesetzesentwurf sei insgesamt aber massvoller und weniger rigoros. Er stelle eine angemessene Antwort auf die Problematik überhöhter Vergütungen dar, verzichte aber auf einengende Statutenbestimmungen, Verbote und Strafen. Damit bleibe den Aktionären auch in Zukunft genügend Handlungsspielraum, um die Gesellschaft nach ihren Bedürfnissen auszugestalten.

Dem Bundesrat ist zuzustimmen, wenn er die liberale Prägung des schweizerischen Gesellschaftsrechts nicht zugunsten schwerfälliger und restriktiver Vorschriften aufgeben will und deshalb die Initiative Minder ablehnt. Die unbestrittene Stärkung der Aktionärsrechte muss so gestaltet werden, dass die notwendige unternehmerische Flexibilität auch im Bereich der Entschädigungsfragen gewahrt bleibt. Dieser Maxime trägt die Initiative Minder nicht Rechnung, weshalb sie abzulehnen ist.

Gegenüber dem Vorschlag des Bundesrats ist kritisch anzumerken, dass er die Kompetenzen bzw. Verantwortlichkeiten von Verwaltungsrat und Generalversammlung nicht genügend klar auseinander hält und zu stark ins Detail geht. Hier besteht noch Verbesserungsbedarf.



05.12.2008
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