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Whistleblower: Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Obligationenrechts eröffnet Der Bundesrat schickt den Entwurf für eine Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung, mit dem der Schutz von «Whistleblowern» geregelt werden soll. Er befolgt damit einen parlamentarischen Auftrag, in dem entsprechende Bestimmungen verlangt werden. Gemäss der vorgeschlagenen neuen Bestimmung verstösst der Arbeitnehmende nicht gegen seine Treuepflicht, wenn er dem Arbeitgeber in Treu und Glauben Missstände meldet. Wenn der Arbeitgeber keine wirksamen Massnahmen dagegen ergreift, soll sich der Arbeitnehmende an die zuständige Behörde wenden können. Unternimmt diese Behörde nicht die nötigen Schritte, erlaubt die vorgeschlagene Bestimmung dem Arbeitnehmenden als letzte Massnahme den Gang in die Öffentlichkeit. Vorbehalten bleiben die Regeln über das Berufsgeheimnis. Die im Anschluss an eine rechtmässige Meldung erfolgte Kündigung wird in der neuen Bestimmung ausdrücklich als missbräuchlich qualifiziert. Wie für die anderen Fälle von missbräuchlichen Kündigungen sieht der Vorentwurf eine Entschädigung bis zu sechs Monatslöhnen vor. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird eine interne Vernehmlassung bei seinen Mitgliedorganisationen durchführen und dann zum Vorschlag des Bundesrats Stellung nehmen. Wegleitend wird dabei die Vermeidung ungerechtfertigter Eingriffe in das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden sein.
05.12.2008 |
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