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Die Konferenz der Kantonsregierungen hat ihr Konzept zur Umsetzung von Artikel 121a BV präsentiert. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Beitrag der Kantone zur einvernehmlichen Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative ausdrücklich – mit einer Ausnahme: Beim Inländervorrang ist an Berufsgruppen, und nicht an Branchen, anzuknüpfen.
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Die staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will die Vorschläge des Bundesrats zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative ergänzen. Sie verlangt, dass die Bundesverwaltung insbesondere den Inländervorrang unter die Lupe nimmt. Die Arbeitgeber unterstützen sämtliche der von der SPK-N beschlossenen Massnahmen.
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Das Verhältnis der Schweiz zur EU und die Zuwanderung beeinflussen direkt den wirtschaftlichen Erfolg und den Wohlstand in unserem Land. Wirtschaftswachstum wiederum ist nicht Selbstzweck, sondern eine wesentliche Voraussetzung – unter anderem – für die Finanzierung der Sozialwerke. Aber auch die demografische Entwicklung und die Konjunktur machen unserem Sozialversicherungssystem zu schaffen. All diese Faktoren hinterlassen ihre Spuren in den Kassen der Sozialwerke und stellen unseren Sozialstaat vor immense Herausforderungen.
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In seiner Botschaft zur Masseneinwanderungs-Initiative zuhanden des Parlaments hält der Bundesrat an seinem Plan fest, die neue Zuwanderungsregelung mit einem Schutzklausel-Mechanismus umzusetzen. Oberstes Ziel ist nach wie vor eine Einigung mit der EU. Damit wie auch mit der Vorbereitung der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien signalisiert der Bundesrat klar, die bilateralen Verträge erhalten zu wollen. Die ebenfalls verabschiedete Verschärfung der flankierenden Massnahmen ist indes unnötig und schränkt den liberalen Arbeitsmarkt weiter ein.
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